Bad Vilbel. Muss sich ein Bad Vilbeler Kunst-Auktionator demnächst vor Gericht verantworten? Das strebt jedenfalls die Frankfurter Staatsanwaltschaft an. Sie wirft dem Geschäftsmann Reinhard Blank „versuchten Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung“ vor, so Oberstaatsanwalt Jörg Claude. Auf diese Delikte könne eine Geldstrafe, aber auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden.
Blank wird vorgeworfen, im März 2007 ein gefälschtes Selbstporträt des französischen Malers Henri Toulouse-Lautrec (1864 – 1901) zur Versteigerung angeboten zu haben. Ein Galerist aus Niedersachsen zeigte ihn an. Weil es aber nicht zur Versteigerung kam und das Bild schon vorher beschlagnahmt wurde, würde das Strafmaß wohl nicht ausgeschöpft, ergänzt der Oberstaatsanwalt. Derzeit liegt die Klageschrift zur Prüfung beim Frankfurter Amtsgericht.
Dort rechnet man damit, dass der Richter in den nächsten zwei Wochen entscheidet, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Bis zum Prozesstermin könnten aber auch noch zwei bis drei Monate vergehen, so Claus-Michael Ullrich, zuständiger Richter am Amtsgericht Frankfurt.
Lange suchte das Gericht nach einem Gutachter, fand ihn schließlich in Paris beim Komitee Toulouse-Lautrec. „Die Falsifikation ist ohne weiteres erkennbar“, meint der Oberstaatsanwalt. Er räumt ein, dass das Kunst-Gutachten lediglich auf der Basis eines Digitalfotos erfolgte. Man habe das Bild selbst nicht nach Frankreich schicken wollen, damit es dort nicht verloren gehe, argumentiert der Oberstaatsanwalt. Außerdem sei es zu teuer gewesen, den Sachverständigen zur Begutachtung anreisen zu lassen. Es stehe der Verteidigung aber frei, den Experten noch persönlich zu hören. Darauf wartet Reinhard Blank bereits: „Ich sehe der Geschichte gelassen entgegen“, meint er. Empört weist er den Verdacht der Bereicherung zurück: „Dafür würde ich nicht meinen Ruf als vereidigter Kunstsachverständiger auf’s Spiel setzen.“
Ins Rollen gebracht hat das Verfahren nach Blanks Darstellung ein 80-jähriger Galerist, der noch einmal „einen großen Kunsthandel-Skandal aufdecken will.“ Dafür gebe es aber keinen Grund. Experten des Frankfurter Städels hätten erklärt, das Bild stamme aus der Zeit Toulouse-Lautrecs. „Wer hätte also auf die Idee einer Fälschung kommen sollen“, fragt sich Blank. Er kritisiert, dass trotz fortschrittlicher Kriminaltechnik weder Farb- noch Papieranalysen gemacht worden seien.
Das Gutachten bemängele, dass der Bildhintergrund vollflächig und nicht schraffiert sei. Außerdem fehle es dem Werk an der Modernität und Spontanität des Spät-Impressionisten. Für Blank kein Argument, denn Toulouse-Lautrec sei in seinen letzten Lebensjahren, als er das Porträt gefertigt habe, krank und alkoholabhängig gewesen. Drei Monate vor seinem 37. Geburtstag starb er. Auf dem Bild erscheint er jedoch als honoriger älterer Herr.