Die Fachstelle Jugendarbeit lädt zu einem Fortbildungsseminar rund um rechtliche Fragen und Themen der Aufsichtspflicht in der Kinder- und Jugendarbeit ein. Die Fortbildung findet vom 15. bis 17. November statt. Anmeldeschluss ist am Montag, 11. November.
Wetteraukreis. Leicht verständlich wird theoretisches Hintergrundwissen vermittelt und anhand von Einzelproblemen und Fallbeispielen vertieft. Praxisbeispiele geben Hilfen und Anregungen, die pädagogischen Ziele in der Kinder- und Jugendarbeit engagiert zu verfolgen und den juristischen Rahmen auch als Chance für die Absicherung der eigenen Arbeit zu verstehen. Gesetzesänderungen und Rechtssprechung der letzten Jahre fließen ebenso ein wie alltägliche Fragen zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Besonderer Schwerpunkt sind die Änderungen im Jugendschutzgesetz und der Paragraf 8a SGB VIII „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“. Am Ende wird im Rahmen einer Kleingruppenarbeit ein realer Fall bearbeitet und es gibt ein Abschlusskolloquium. An der Fortbildung nimmt zeitweise eine Juristin oder ein Jurist teil. Das Seminar richtet sich an Jugendleiter/innen aus Vereinen und Verbänden, Betreuer/innen von Ferienspielen, Freizeiten der Kommunen, haupt- und nebenamtliche MitarbeiterInnen der Kinder- und Jugendarbeit, interessierte Einzelpersonen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Lehrer/innen, Mitarbeiter/innen aus Betreuungseinrichtungen für Grundschulkinder, Fachkräfte aus der Schulsozialarbeit. Anmeldungen bis 11. November schriftlich, per Fax oder E-Mail: Fachstelle Jugendarbeit des Kreises, Europaplatz, 61169 Friedberg, E-Mail: fachstelle-jugendarbeit@wetteraukreis.de, Telefon (06031) 833311. (sam)