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Aufgaben des Seniorenbeirats

• Die Einrichtung eines Seniorenbeirats in Bad Vilbel sichert die Mitsprache der älteren Bürgerinnen und Bürger an Gemeindeentscheidungen.

• Gewählt wird er von den Bürgerinnen und Bürgern über 60 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Bad Vilbel haben und zwar durch Briefwahl.

• Der Seniorenbeirat besteht aus elf Mitgliedern, die für die Dauer von fünf Jahren direkt gewählt werden.

• Voraussetzung für das passive Wahlrecht sind das Mindestalter von 60 Jahren und der Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Bad Vilbel.

• Die elf gewählten Mitglieder des Seniorenbeirats tagen in der Regel öffentlich in den einzelnen Ortsteilen im Wechsel, um den besonderen Bedürfnissen der einzelnen Ortsteile besser Rechnung zu tragen.

• Der Seniorenbeirat ist unabhängig und parteipolitisch sowie konfessionell neutral.

• Er vertritt die Interessen aller älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger und legt Wert darauf, auch mit den Seniorinnen und Senioren, die nicht in den bestehenden Vereinen aktiv sind, ins Gespräch zu kommen.

• Er informiert und berät den Magistrat in Bezug auf alle Themen, die für Senioren und Seniorinnen relevant sind und wird ihrerseits umfassend durch die kommunalen Organe informiert.

• Er möchte Sprachrohr sein für die ältere Bevölkerung in Bad Vilbel.

• Die Arbeit erfolgt ehrenamtlich.