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Auf schiefer Bahn – Ex-Quellenhof-Verwalter zu 20 Monaten auf Bewährung verurteilt

Als Eigentums-Verwalter der renommierten Senioren-Residenz Quellenhof in Bad Vilbel hatte ein 70-Jähriger die Interessen von 235 teilweise hochbetagten Miteigentümern zu vertreten. Weil er dies nicht in der gebotenen Weise tat und stattdessen selbst die Hand aufhielt, wurde der Mann am vergangenen Montag vom Frankfurter Landgericht zu einem Jahr und acht Monaten Bewährungsstrafe verurteilt.

Bad Vilbel. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Frankfurt ging in dem Verfahren von sieben Einzeltaten der Bestechlichkeit sowie der Untreue zulasten der Eigentümergemeinschaft seit dem Jahr 2007 aus. Der heute 70-Jährige war 2010 verhaftet worden. Vorausgegangen war dem eine sogenannte Verständigung im Strafprozess, nach der Vorsitzender Richter Christopher Erhard dem Angeklagten eine entsprechende Strafe für den Fall eines Geständnisses in Aussicht gestellt hatte. Als Bewährungsauflage hat der ehemalige Immobilienexperte Arbeitsstunden zu verrichten.

Vielleicht war es auch seine Erfahrung einer gut sechs Wochen andauernden Untersuchungshaft, die den langjährigen Mitarbeiter einer großen Frankfurter Hausverwaltung in das schnelle Geständnis getrieben hat. „Diese Erfahrungen in Weiterstadt möchte mein Mandant nicht noch einmal machen“, sagte sein Verteidiger.

Bares und ein Bad

Also räumte der nach seiner Pensionierung noch als freier Mitarbeiter für die „Quellenhof“-Verwaltung tätig gewesene Immobilien-Spezialist bereitwillig ein, für die Vergabe dieser oder jener Aufträge dreist die Hand aufgehalten zu haben. Viel Geld floss dabei allerdings nicht. Weil schon kurz nach dem Bezug des Neubaues der komplette Brandschutz in dem Gebäude erneuert werden musste und deshalb ein 400 000 Euro schwerer Auftrag an ein entsprechendes Unternehmen ging, kassierte der Mann etwa 4500 Euro Bakschisch. Schon zuvor hatte er einen kleineren Maler- und Lackiererauftrag einem Unternehmen zugeschanzt. Dadurch entstand der Eigentümergemeinschaft ein Schaden von rund 31000 Euro – ein anderes Unternehmen wäre nämlich entsprechend billiger gewesen. Von weiteren Firmen ließ sich der seit rund 35 Jahren im Geschäft tätig gewesene Mann zu Hause ein neues Bad einbauen sowie den Garten herrichten. In anderen Fällen forderte er Zahlungen, die Geschäftsverbindungen lösten sich jedoch im Vorfeld auf. „Aber auch, wenn nur Geld gefordert wird, liegt bereits eine vollendete Vorteilsnahme vor“, belehrte Richter Erhard im Urteil.

Jammern über U-Haft

Vor Gericht hatte der Angeklagte sehr über die Untersuchungshaft gejammert. Der Richter ließ sich davon aber nicht beeindrucken: „Die Justiz muss sich nicht dafür entschuldigen, dass Sie sechs Wochen im Gefängnis waren“, sagte er zur Einleitung der Urteilsbegründung. „Sie haben schließlich mehrere massive Straftaten begangen, ernsthafte Delikte, auf die ebenso ernsthaft reagiert werden muss“.

Gleichwohl wurde auch dieser Umstand strafmildernd berücksichtigt, ebenso die Tatsache, dass sich das Verfahren über Jahre hingezogen hatte. Letztendlich seien es aber die Eigentümer des Quellenhofes, die die finanziellen Nachteile der Taten zu tragen hätten.

Ursprünglich waren Vorwürfe in der Welt, wonach diese Gemeinschaft auch durch Scheinrechnungen getäuscht und geschädigt worden sei. Diese Anklagepunkte wurden jedoch in Anbetracht der Aussage des Angeklagten fallengelassen.