„Das Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht ist jedes Jahr ein schönes Ereignis, es soll aber nicht zum Albtraum werden“, warnt der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner (CDU).
Wiesbaden. Der leichtsinnige oder unsachgemäße Umgang mit Böllern und Raketen ist gefährlich, denn in jedem Feuerwerksartikel befindet sich Sprengstoff. Häufig, so betont Minister Grüttner, werde die Wirkung der explosiven Stoffe in den Feuerwerkskörpern unterschätzt. „Auch in ausgelassener Feierlaune sollte jeder daran denken, sorgfältig mit den Knallkörpern umzugehen und die Benutzungshinweise zu beachten. Schon beim Kauf sollten nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper erworben werden“, appelliert der Minister. In diesem Jahr beginnt der Verkauf am Donnerstag, 29. Dezember, und endet am 31. Dezember. An diesen Tagen wird die hessische Arbeitsschutzverwaltung verstärkt den Verkauf im Einzelhandel überwachen und stichprobenartige Kontrollen durchführen. Raketen und Böller dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden.
„Beim Kaufen sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher auf die Kennzeichnung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) achten“, betonte Grüttner. Fehlt das BAM-Zulassungszeichen), handelt es sich um nichtzugelassene Feuerwerksartikel, deren Gefährdungspotential nicht eingeschätzt werden kann. Aber auch wenn ein Produkt das gesetzlich vorgeschriebene Prüfzeichen vorweise, sei es nicht ungefährlich, sondern nur bei ordnungsgemäßer Verwendung handhabungssicher, sagte Grüttner.
Die Behörde könne nur stichpunktartig Kontrollen durchführen. Aus diesem Grund komme dem Verbraucher auch hier eine besondere Verantwortung zu. Welche Vorschriften die Einzelhändler im Einzelnen einhalten müssen, seien in dem jährlich vom Hessischen Sozialministerium herausgegebenen Informationsfaltblatt zusammengefasst. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, darauf weist Grüttner ausdrücklich hin, ist ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt. An allen anderen Tagen bedarf es hierfür einer Genehmigung der Behörde.
„Wer sich nicht daran hält, muss mit erheblichen Geldbußen rechnen“, warnt Grüttner. Pyrotechnik darf außerdem nicht in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden. Zudem ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Fachwerkhäusern verboten.
Feuerwerkskörper werden in zwei Kategorien eingeteilt. Die Knaller, Böller, Raketen oder anderes Feuerwerk der Kategorie 2 dürfen nur zu Silvester und nur von Personen über 18 Jahren erworben und gezündet werden. (sam)