Überrascht und verwundert über die Entscheidung des VGH Kassel in Bezug auf die Segmüller-Ansiedlung in Bad Vilbel zeigt sich die Fraktion der Freien Wähler im Bad Vilbeler Stadtparlament. Raimo Biere stört vor allem die Tatsache, dass der VGH Kassel die Klage aus formalen Gründen abgelehnt hat.
Bad Vilbel. Das ist in der Tat verwunderlich, auch ärgerlich. „Selbst eine negative Entscheidung hätte zumindest für Klarheit gesorgt. So muss die Stadt die Entscheidung der Familie Segmüller sowie die Urteilsbegründung abwarten, um weitere Schritte zu überlegen“, monieren die Freien Wähler. Jahrelange Arbeit in den Gremien sei damit zunichte gemacht worden.
Im Kontext vermuten die Freien Wähler, dass sich der VGH Kassel einfach nur um eine Entscheidung gedrückt habe, ob die Einschränkung der Wettbewerbsfreiheit auf ein Nebensortiment von 800 qm bei Möbelhäusern außerhalb der Innenstädte rechtlich zulässig sei oder nicht. Diese Vermutung liegt nahe, denn so eine Entscheidung ist mit normalen Menschenverstand für Biere nicht nachvollziehbar. „Sollen wir jetzt wieder in einen Endlos-Prozess mit der Regionalversammlung und dem Regionalverband Rhein-Main gehen, wie es der VGH empfohlen hat. Oder ist es besser, gleich das Bundesverwaltungsgericht und danach eventuell noch den Europäischen Gerichtshof bei einem negativen Entscheid anzurufen? Denn die Einschränkung der Wettbewerbsfreiheit in dem Einzelhandelskonzept ist nach Meinung der FW nicht akzeptabel“, stellt Biere klar. Die Freien Wähler appellieren daher an Regionalversammlung und Regionalverband Rhein-Main, den Weg für die 120-Millionen-Euro-Investition mit Schaffung von 500 Arbeitsplätzen in der Region frei zu machen und den Kompromiss einer Beschränkung des Nebensortiments auf 3000 m² zu akzeptieren. (sam)