Von einer „spektakulären Kehrtwende“ spricht die Initiative Heilsberg, die sicht seit Jahren gegen den Bau eines Seniorenzentrums in der Straße Am Hang wehrt. Nun erklärte der Kasseler Verwaltungsgerichtshof eine diesbezüglich Klage für unzulässig. Doch an mehreren Fronten geht es weiter mit dem Protest.
Bad Vilbel. „Heute hü, morgen hott!“: So bewerten Bettina Münch und Ulrich Sopp von der Initiative Heilsberg die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel, der eine Klage der Anwohner nun nicht zuließ. Dabei sah das vor zwei Jahren noch ganz anders aus.
Drei Mitglieder der Initiative hatten einen Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan für das Pflegeheim gestellt. Durch den Bebauungsplan wird dem Investor die Errichtung eines aus Sicht der Initiative baulich völlig überdimensionierten Gebäudes in einem Wohngebiet mit kleineren Ein-/Zweifamilienhäusern ermöglicht, argumentiert die Initiative. Auch in den politischen Gremien hatte es lange Diskussionen gegeben. Im Februar 2014 hatte das Bad Vilbeler Stadtparlament schließlich den Plänen des Investors Hanseatische Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft (HBB) zugestimmt, der auf einem rund 7600 Quadratmetern Grundstück unterhalb des neuen Feuerwehrgerätehauses ein Seniorenheim mit 145 Plätzen und rund 100 Beschäftigten schaffen will.
Weitere Klagen laufen
Im Urteil des Eilverfahrens hatte der Verwaltungsgerichtshof 2015 die Zulässigkeit des Antrages der protestierenden Initiative noch explizit bejaht: So könnten die Anwohner durch den Bebauungsplan in ihren Rechten verletzt werden, hieß es damals. Zwei Jahre später war ein anderer Richter mit der Sache befasst, der die Klage für unzulässig erklärte. „Auf der Strecke blieb die volle gerichtliche Prüfung des Bebauungsplans und der geltend gemachten Verfahrensfehler“, ärgert sich die Initiative.
Die Kläger sehen in diesem Vorgang eine eklatante Missachtung ihrer bürgerlichen Rechte und haben sich nun entschieden, gegen diese „merkwürdige Art der Rechtsprechung“ vorzugehen. Sie reichten am Montag eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde ein, mit der beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Revision und damit eine gerichtliche Überprüfung der beklagten Mängel des Bebauungsplans erstritten werden soll. Eine weitere Klage von Mitgliedern der Initiative läuft derzeit beim Verwaltungsgericht in Gießen gegen die Erteilung der Baugenehmigung.
Wichtig für ganze Stadt
Die Stadt sieht das anders. „Inzwischen haben zwei Instanzen klar festgestellt, dass hier gebaut werden kann“, sagt Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU). Auch der Investor scheint nun Nägel mit Köpfen machen zu wollen. Angesichts des Rechtsstreites galt bislang für ihn immer noch eine Rücktrittsklausel. Auf diese habe er nun notariell verzichtet und somit offiziell seinen Bauwillen erklärt.
Rathauschef Stöhr weist darauf hin, dass es das gute Recht der Bürger sei, sich zu wehren. Doch handele es sich hier um die Interessen Einzelner, die Einrichtung hingegen sei wichtig für die gesamte Stadt. „Schade, dass nun weitere Instanzen angerufen werden“, sagt Stöhr. (kop)