Bad Vilbel. Aller Voraussicht nach entscheiden die Bad Vilbeler Wahlberechtigten am Sonntag, 9. Mai, ob der Parlamentsbeschluss zum Bau der Büchereibrücke aufgehoben wird. Mit 3523 Stimmen lag das Ergebnis des Bürgerbegehrens deutlich über der geforderten Quote von zehn Prozent oder 2317 Wahlberechtigten, um einen Bürgerentscheid herbei zu führen. Zwar äußerte der von der Stadt um Prüfung gebetene Hessische Städte- und Gemeindebund (HSG) Bedenken bezüglich der Rechtmäßigkeit, so Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr (CDU).
Weil es dazu aber keine spezielle Rechtsprechung gibt, folgte Rathauschef Dr. Stöhr der Empfehlung des HSG und schlug vor, das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären. Dem folgten im Haupt- und Finanzausschuss alle Fraktionen.
Um den Bürgern am 9. Mai – der Termin wurde einstimmig festgelegt – Gelegenheit zu geben, über den Bau der Mediathekbrücke abzustimmen, empfahl der HSG, eine Aufhebung des Beschlusses erneut abzulehnen.
Bereits in der Parlamentssitzung vom 12. Januar war ein solcher Antrag der SPD abgelehnt worden. Dennoch beharrte die FDP-Fraktionschefin und Juristin Heike Freund-Hahn um der Rechtssicherheit willen auf diesem Vorgehen, während Klaus Arabin (SPD) diese Formalie für „entbehrlich“ hielt. Seine Fraktion enthielt sich. Als einziger lehnte der Vertreter der Grünen, Ulrich Rabl, ab.
Der Text der Fragestellung am 9. Mai und die Begründung entsprechen dem Wortlaut, mit dem die Bürgerinitiative den Bürgerentscheid herbeigeführt hat. (bep)