Der Wetteraukreis will den Kommunen mehr finanzielle Unterstützung für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stellen.
Bad Vilbel. „Rückwirkend zum 1. Januar sollen die Städte und Gemeinden mehr Geld für die Flüchtlingsunterbringung in ihren Gemeinschaftsunterkünften vom Wetteraukreis erhalten. Ebenso erhalten sie die Chance, die begleitenden sozialarbeiterischen Leistungen gegen Kostenerstattung von 30 Euro pro Monat und Flüchtling selber zu erbringen“, kündigt Landrat Joachim Arnold (SPD) an.
Eine entsprechende Vorlage hat der Landrat nun dem Kreisausschuss zur Entscheidung vorgelegt. „Neben einer Erhöhung der Unterkunftspauschalen und der Ausweitung der Sozialarbeit soll auch die freiwillige Leistung des Kreises an die Städte und Gemeinden, insbesondere für Organisation, Koordination und Betreuung, um 50 Prozent auf 45 Euro pro Monat und Flüchtling erhöht werden“, so Arnold.
Damit wolle der Kreis ein Zeichen dafür setzen, dass die Flüchtlingsbetreuung in den Kommunen eine gemeinsame Aufgabe darstelle. „Wir können uns das nur aufgrund unser gesunden Finanzen im Kreis leisten“, sagt der Landrat.
Mit der vorgeschlagenen Erhöhung erhielten die Wetterauer Städte und Gemeinden, gestaffelt nach den vier Vergleichsräumen des Mietobergrenzenkonzepts mehr Geld pro von ihnen unterzubringendem Flüchtling und Tag. So steige die pauschale Zuwendung des Kreises für die Unterbringung im Vergleichsraum 1 von 7,30 auf 8,10 Euro. Dies betrifft u.a. auch die Städte Bad Vilbel und Karben.
Mit der erhöhten freiwilligen Leistung des Kreises für die Organisation, Koordination und Betreuung steige der Zuwendungsbetrag auf nunmehr 9,60 Euro. Übernehme die jeweilige Kommune auch die sozialarbeiterischen Leistungen, erhöhe sich der Betrag sogar auf 10,60 Euro pro Person und Tag. „Ich freue mich besonders, dass ich die im Vorfeld mit den Bürgermeistern einstimmig erzielte Vereinbarung aufstocken konnte“, betont der Landrat. (sam)