Karben. Es ist Pflicht von Grundstücksbesitzern und Mietern auf Bürgersteige oder Straßen überhängende Äste und Hecken zu entfernen, um mögliche Unfallgefahren zu minimieren. Einzelne Bürgersteige, die ohnehin nur knapp bemessen sind, werden durch überstehende Hecken kaum mehr nutzbar, was insbesondere Mitbürger/innen mit Rollatoren oder Eltern mit Kinderwagen dazu zwingt, auf die Straße auszuweichen, berichtet Uwe Axtmann von der Stadtpolizei. Sollte es durch die Hecken- und Astüberhänge zu Gefahrenstellen kommen, kann die Beseitigung auf Kosten des Eigentümers angeordnet werden. (hir)
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