Karben. „Die SPD-Fraktion im Karbener Stadtparlament fordert den Magistrat auf, das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen zur Kostenregelung der Flüchtlingsunterbringung durch den Wetteraukreis zu akzeptieren“, teilt SPD-Vize-Pressesprecher Hans-Jürgen Kuhl mit. Zumindest sollte vor einer Entscheidung über eine Berufung, die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet und diese den Fraktionen zugeleitet werden.
Gleichzeitig fordert die SPD die sofortige auskömmliche Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung, der notwendigen Betreuung und Unterstützung durch Bund und Land. Die Klage gegen den Kreis sieht die SPD-Fraktion aber als ungeeignet an. Die Unterbringung von Flüchtlingen sei unbestritten eine Landesaufgabe, die an Kreis und Gemeinden delegiert werde. Das Landesgesetz fordere allein die Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge. Die dringend notwendige Betreuung und Unterstützung bleibe bisher unberücksichtigt und daher könne auch keine Kostenerstattung hierfür abgeleitet werden. Kuhl: „Das ist der Hebel, an dem unmittelbar angesetzt werden muss.“ (cwi)