Von 1955 bis 1973 warb Deutschland um Arbeitskräfte aus anderen Ländern. Dabei wurden mit Ländern Anwerbeabkommen geschlossen: Italien (1955), Spanien und Griechenland (1960), Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968). Die Gastarbeiter übernahmen freie Stellen in der Industrie in der Bundesrepublik.
1973 wurde ein Anwerbestopp erlassen. Damals waren 2,6 Millionen ausländische Arbeitnehmer in Deutschland. Der Ausländeranteil stieg von 1960 bis 1970 von 1,2 auf 4,9 Prozent. (rin)