Bad Vilbel. Der Aufstellung eines Bebauungsplanes (B-Plan) „Tannenweg“ auf dem Heilsberg in der Sitzung der Stadtverordneten am Mittwoch, 20. Februar im Forum Dortelweil (nach Redaktionsschluss), dürfte nichts mehr im Weg stehen. Denn die Mehrheitsfraktion CDU und die oppositionelle SPD sprachen sich im Planungs- und Bauausschuss für den B-Plan aus. Ein Nein gab’s von der Grünen-Fraktion.
Landschaftsarchitektin Romy Wiesmann, die Geschäftsführerin des Friedberger Planungsbüros Naturprofil, erläuterte den Ausschussmitgliedern den Planungsstand. Maximal 34 Wohneinheiten in 17 Häusern, die als Einzelhaus bis zu 150 Quadratmeter, als Doppelhaushälfte bis zu 84 Quadratmeter groß sein dürfen, sind auf dem Areal erlaubt, auf dem derzeit eine Reihe von maroden, leeren Häusern steht. Weil sie nur durch einen zehn Meter breiten freien Streifen vom umgebenden Wald entfernt sind, sind die Gebäude windbruchsicher zu errichten.
Wie Wiesmann auf Nachfrage von Peter Paul (Grüne) erklärte, gilt die frühere Forstrechtsbestimmung für einem Abstand von 35 Metern nicht mehr. Die ursprüngliche Planung von Niederwald in zehn Meter Entfernung habe nicht die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde gefunden. Stattdessen soll der den Häusern zugewandte Waldrand als Laubmischwald gestaltet werden.
Die Behörde hat sich auch gegen eine Schließung der freien Flächen im Nordosten des Baugebietes ausgesprochen. Stattdessen solle andernorts aufgeforstet werden. Ersatzaufforstungen sind auch deshalb notwendig, weil trotz der Versetzung des letzten Hauses nach vorne immer noch 3033 Quadratmeter Wald verloren gehen. Trotz wochenlanger Bemühungen habe dafür keine Fläche in Bad Vilbel, Karben oder einer angrenzenden Kommune ausfindig gemacht werden können, so dass die Ersatzpflanzungen hinter Echzell vorgenommen werden, berichtete Wiesmann den Ausschussmitgliedern.
„Wir brauchen hier jeden Baum, nicht dort, wo ohnehin die meiste Natur ist“, kritisierte Paul. Er wollte verankert wissen, dass die Waldpflege durch die Eigentümergemeinschaft erledigt werde. Doch „das ist keine Sache des Bebauungsplans“, klärte Ausschussvorsitzender Wolfgang Köhl (CDU) ihn auf. Alf Haubitz (Grüne) fragte nach der Lärmbelästigung durch die Bahn. Er erfuhr, dass es seitens des Regierungspräsidiums dazu keine Einwendungen gebe.
Auch die Gründung von Fundamenten und der Bau von Kellern sei bis fünf Meter Tiefe unproblematisch, erfuhr er. Auf seine Frage nach Zisternen hörte Hajo Prassel (SPD), eine verbindliche Festlegung auf deren Bau sei nicht zulässig. Der Hinweis darauf im Bebauungsplan sei jedoch als Empfehlung zu verstehen. Haubitz machte keinen Hehl daraus, dass seine Fraktion das Gebiet Tannenweg lieber wieder zu Wald aufgeforstet hätte. Deshalb stimmte seine Fraktion gegen den B-Plan. (bep)