Niederdorfelden. Einen entscheidenden Schritt in Richtung Windkraftanlagen entlang der Regionalparkroute „Hohe Straße“ ist die Gemeindevertretung von Niederdorfelden am Donnerstag gegangen, als sie gegen die Stimmen der CDU den städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem wahrscheinlichen Betreiber, der Windpark Niederdorfelden GmbH & Co KG, beschloss. Es war zwar der zweite Anlauf: Eine Mehrheit hatte sich auf der Dezember-Sitzung des Gemeindeparlaments für eine Überprüfung des Vertrages ausgesprochen. „Doch wir haben darin nichts Nachteiliges gefunden. Und auch unsere Juristen haben letztlich den Vertragsentwurf abgenickt“, sagte der SPD-Fraktionschef Karl Markloff.
Dirk Kolander (CDU), selbst Jurist, hatte den Vertrag auch bis ins Detail auf Ungereimtheiten abgeklopft. Er argumentierte, die geforderte Sicherheitsleistung für den Fall des Abbaus der Anlage sei mit 40 000 Euro pro Anlage viel zu niedrig angesetzt. Von Experten würden zwischen 400 000 und 500 000 Euro angesetzt. Außerdem sei nicht festgeschrieben, dass der Investor die drei Windkraftanlagen über einen längeren Zeitraum selbst betreibt und die in dieser Zeit anfallende Gewerbesteuer an die Gemeinde zahlen müsste. Vielmehr habe er, so Kolander, erfahren, dass die Betreibergesellschaft die Windkraftanlagen nur plane, baue und dann sofort weiter veräußere. Doch der Antrag der CDU auf Ablehnung des Standortes Niederdorfelden für Windräder aus betriebswirtschaftlichen Gründen wurde mehrheitlich abgelehnt und dem Antrag des Gemeindevorstandes auf Billigung des städtebaulichen Vertrag zugestimmt.
Die von der Mehrheit gewünschten Windräder beschäftigen derzeit viele Bürger. Das zeigte sich beim Heringsessen der CDU-Ortsverbände Schöneck und Niederdorfelden am Sonntag. Dort rief die CDU zu einer Unterschriftenaktion für ein Bürgerbegehren gegen die Windräder in Niederdorfelden auf. Hauptredner Heiko Kasseckert (CDU), stellvertretende Direktor des Planungsverbandes Frankfurt / Rhein-Main, sagte, bei diesem Streit müsse man zwei Verfahren trennen. Da gebe es Anlagen, die auf im alten Flächennutzungsplan ausgewiesenen Vorrangflächen entstehen sollen. Die seien „außer durch Bürgerbegehren wohl kaum noch zu verhindern“. Bei Anlagen, für die erst noch eine Vorrangfläche im FNP eingetragen werden müsse, käme es auf den Zeitpunkt an. (jwn)