Bad Vilbel. Durch das Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung können die Kosten von Handwerkerleistungen steuerlich abgesetzt werden. Da auch die Leistung des Schornsteinfegers und Wartungsarbeiten an Elektro-, Gas-, Wasser- und Heizungsanlagen begünstigt sind, sei fast jeder Wohnungseigentümer hiervon betroffen. Unter Umständen können Eigentümer von vermieteten Immobilien noch bis Ende März 2008 einen Antrag auf Minderung der Grundsteuer des Vorjahres stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Mieteinnahmen des vergangenen Jahres um mehr als 20 % unter den normalerweise zu erwartenden Einnahmen zurück geblieben sind. Was dazu für Eigentümer oder Vermieter wichtig ist, erfahren Interessierte in der Beratungsstunde zu Steuerfragen des Vilbeler Vereins Haus & Grund am Montag, 11. Februar, bei Steuerberater Diplom- Kaufmann Knut Kroner, Pfarrwiese 52, unter Telefonnummer (06101) 523342. (sam)
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