Bad Vilbel. Wegen einer Baumaßnahme ist es erforderlich, den Hollerweg in Höhe der Hausnummer 3 a+b bis voraussichtlich 15. August für Fahrzeugverkehr zu sperren. Der Hollerweg wird als Sackgasse ausgewiesen, die Einbahnstraßenregelung für die Dauer der Sanierung aufgehoben. Der Fußgängerverkehr bleibt von der Sperrung unberührt. (sam)
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