Bad Vilbel. Der Magistrat und der Verein Stadtmarketing haben sich die Bezeichnung „Bad Vilbel – Stadt der Quellen“ beim Deutschen Patentamt in München als „Wort-Bild-Marke“ schützen lassen. Quellenstadt können sich viele Kommunen nennen, „Stadt der Quellen“ ist nun künftig allein Bad Vilbel vorbehalten, betonten Hauptamtsleiter Walter Lassek und Gaetano Oehmichen, Geschäftsführer des Stadtmarketing Bad Vilbel, übereinstimmend bei einem Pressetermin.
Gültig ist dieser Markenschutz vorerst zehn Jahre lang für die vier gängigsten vom Patentrecht festgelegten Waren- und Dienstleistungsgruppen. So darf die Marke nur mit Zustimmung der Stadt auf Druckerzeugnissen, Schreibgeräten verwendet werden. Das Gleiche gilt für andere Werbezwecke wie beispielsweise Aufdrucke auf Bekleidungsstücken, Taschen und anderen Gebrauchsgegenständen. In einer dritten Klasse ist die Marke „Stadt der Quellen“ bei allen Bereichen des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit allein Vilbel vorbehalten. Ein vierter markenrechtlich geschützter Bereich regelt die Übermittlung von Informationen aller Art. (hah)