Für die Rückzahlung der während der Streiktage der Erzieherinnen von den Eltern bezahlten Kita-Gebühren haben sich die Mitglieder des Haupt- und Finanzaus- schusses am Donnerstagabend mehrheitlich entschieden.
Schöneck. In Anwesenheit von etwa 20 Eltern fand am Donnerstagabend eine recht lebhafte Debatte statt. Thema war, wie vielerorts momentan, eine mögliche Rückerstattung der Kitagebühren an die Eltern, deren Kinder infolge des momentanen Streiks der Erzieherinnen nicht betreut werden und die auch nicht den Notdienst der Gemeinde nutzen.
Das Thema war auf die Tagesordnung des Ausschusses gekommen, weil der ursprüngliche Eilantrag dazu von der FDP in der jüngsten Gemeindevertretersitzung am 7. Mai in den Ausschuss zur weiteren Behandlung verwiesen worden war. Zunächst begründete für die FDP deren Fraktionsvorsitzende Anke Pfeil erneut den Antrag. Es sei unfair, den Eltern für eine Leistung, die sie infolge des unbefristeten Streiks nicht erhalten haben, noch Geld abzunehmen. Auch wenn nach dem Gesetz ein Fall von höherer Gewalt gegeben sei, so sei es nach Ansicht von Pfeil doch nur fair, den betroffenen Eltern aus den eingesparten Löhnen ihre Kitagebühren für diese Zeit zurückzuerstatten. Die Gemeinde zahlt den streikenden Erzieherinnen während ihres Streiks keinen Lohn, der Ausfall wird von den Gewerkschaften getragen.
Zustimmung fand dieser Antrag bei der CDU und den Freien Wählern, gestützt auf die Aussage von Bürgermeisterin Conny Rück (SPD), die dem Ausschuss vorrechnete, dass die Gemeinde für vier Wochen 50 431 Euro Kita-Gebühren einnehmen und durch den Streik etwa 80 000 Euro weniger Lohn zahlen müsse. Selbst bei Abzug der Fixkosten bleibe noch genug Geld übrig, um die Kita-Gebühren zurückzuzahlen.
Für die Rückerstattung setzte sich Rück ausdrücklich ein. Trotzdem musste sie sich von erregten Eltern den Vorwurf gefallen lassen, dass sie sich in dieser Angelegenheit zu wenig engagiere und deshalb bei der nächsten Wahl die Rechnung präsentiert bekomme.
Bei den Ausschussmitgliedern gab es zurückhaltende Stimmen seitens der SPD und der Grünen. Auch der Hessische Städte- und Gemeindebund wende sich gegen die Rückzahlungsverpflichtung mit dem Argument, dass die Kinderbetreuung die Kommunen insgesamt sehr teuer komme und die Elternbeiträge nur einen geringen Teil, nämlich ungefähr 30 Prozent, der Kosten abdeckten. Die SPD- und die Grünen enthielten sie sich bei der anschließenden Abstimmung. Die restlichen fünf Ausschussmitglieder sprachen sich für die Empfehlung auf Rückzahlung aus. (jwn)