Schöneck. Die Gemeinde Schöneck ärgert sich über Wildparker. In einer Mitteilung aus dem Rathaus heißt es, in jüngster Zeit hätten Müllfahrzeuge trotz mehrmaliger Versuche verschiedene Straßen, vor allem in den alten Ortskernen, nicht befahren können, weil Autos so parkten, dass der Müllwagen nicht vorbeifahren konnte. Deshalb macht die Gemeinde darauf aufmerksam, dass das Halten und Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig ist. Konkret bedeutet das: Wenn nach Abstellen eines Fahrzeuges die Fahrbahn weniger als 3,10 Meter breit bleibt, darf dort nicht geparkt werden.
Die Einwohner der Gemeinde werden gebeten, die Fahrzeuge so abzustellen, dass keine Verkehrsbehinderungen entstehen. Dabei geht es nicht nur um Müllwagen, sondern im Ernstfall auch darum, dass Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge steckenbleiben könnten.
Übrigens kann das Parken aufgrund der Straßenverkehrsordnung auch ohne besondere Beschilderung verboten sein. Unzulässig ist es zum Beispiel vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je fünf Metern. Geparkt werden darf auch nicht über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen. Bordsteinabsenkungen machen einen Parkplatz zum Tabu. (zlp)