Gegen das geplante Heilsberger Altenheim gibt es neuen Widerstand. Die Anwohner-Initiative hat einen Eilantrag vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt, um das Vorhaben zu stoppen. Eine aufschiebende Wirkung wird das jedoch nicht haben, sollte der Kreis die Baugenehmigung erteilen.
Bad Vilbel. Nachdem im Februar die Bäume auf dem Wiesengelände eingangs der Straße Am Hang gerodet wurden, ist von dem dort geplanten Altenheimprojekt noch nichts weiter zu sehen. Doch hinter den Kulissen wird hart um das Vorhaben gerungen.
Schon Mitte des Jahres legte eine Anwohner-Initiative Klage beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel gegen den von der Stadt genehmigten Bebauungsplan ein, erinnert Nachbar Ulrich Sopp. In eine reine Wohnbebauung mit kleinen Gebäuden passe der geplante Baukörper von 15 Meter Höhe und 60 Meter Länge nicht hinein. Im Hangbereich sei das Gebäude gar 19 Meter hoch (die FNP berichtete).
Dagegen haben nun drei Nachbarn Klage erhoben. „Wir sind nicht gegen den Bau, sondern nur gegen seine Dimensionen“, sagt Sopp. Das Bauvorhaben trage auch zur Verschärfung der Parkplatznot bei. Es gebe nur sieben bis neun Parkplätze auf dem Gelände, plus 19 auf einem von der Stadt zur Verfügung gestellten Areal. Das reiche nicht für geplante 147 Zimmer und 80 bis 90 Mitarbeiter.
Befürchtungen
Die bereits im Genehmigungsverfahren vorgebrachten Einwände von Bürgern, Behörden und Trägern öffentlicher Belange hätten zu keinen Änderungen des Bebauungsplans geführt, sagt Bettina Münch, Sprecherin der Initiative. Der Bebauungsplan liefere nach ihrer Auffassung dem Investor Hanseatische Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft (HBB) und der Betreiberfirma Domicil maßgeschneiderte Bedingungen, „während die Belange der Nachbarschaft völlig außer Acht gelassen wurden“.
Nach Sichtung der als Bauantrag eingereichten Baupläne sieht sich die Initiative in ihrer Befürchtung bestätigt, dass der Investor den großzügigen Rahmen des Bebauungsplanes ausschöpft und 2015 ein Gebäude errichten will, dessen Dimensionen jede Rücksichtnahme auf die umliegende Bebauung vermissen ließen und den vorderen Bereich des Heilsbergs vor gravierende Probleme stellen werde, „etwa durch die Verschärfung der Parkplatznot, die Verkehrs- und Lärmzunahme, den Verlust von Grünflächen und des barrierefreien Zugangs zum Kindergarten sowie dem Grüngürtelbereich“. Mit dem Eilverfahren solle die Baugenehmigung und damit ein Baubeginn verhindert werden, „bis die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans auf juristischem Weg geprüft wurde“, schildert die Rechtsanwältin Münch.
Dieses Ansinnen wird jedoch mit dem Eilantrag nicht zu erreichen sein. „Es handelt sich um ein Normenkontrollverfahren, das hat mit der Baugenehmigung nichts zu tun“, erklärt VGH-Sprecherin Katrin Lehmann. Geklagt worden sei gegen die Stadt Bad Vilbel mit dem Ziel, den Bebauungsplan außer Vollzug zu setzen.
HBB bleibt bei Plan
Gegen eine Baugenehmigung, so sie denn vorliege, müsse jedoch bei der Bauaufsicht geklagt werden, erläutert die Juristin. Zuständig sei dann aber nicht der VGH, sondern das Verwaltungsgericht Gießen.
„Eine Veränderung des Projektes ist nicht geplant“, erklärt auf Anfrage der Bad Vilbeler Neuen Presse Oliver Radünz, Geschäftsführer der HBB. Das Bauvorhaben sei „auf Grundlage der Ausschreibung, des von der Politik beschlossenen Bebauungsplanes und ausgerichtet auf die Bedürfnisse der Bewohner der Stadt erstellt worden“. Noch sei der Termin des Baubeginns nicht klar, dies hänge unter anderem von der Erteilung der Baugenehmigung ab. Widerstand der Nachbarn sei der HBB noch bei keinem ihrer 29 Pflegeheime widerfahren – „bisher wurden auch von den Nachbarn unsere Projekte als Bereicherung angesehen“, merkt Radünz an.
Während des laufenden Verfahrens will Stadt-Sprecher Bastian Zander keine Stellung nehmen. Es gehe um die Relation des Gebäudes zur Wohnbebauung, dessen Größe, die Frage der Verschattung. „Alle Schriftsätze liegen vor – das ist jetzt Sache des Gerichts.“ (dd)