Die beiden Regierungsparteien begrüßen das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Gießen und sehen sich darin bestätigt, dass eine grundsätzliche Begrenzung der zu genehmigenden Quadratmeter für innenstadtrelevante Produkte rechtsfehlerhaft sei.
Bad Vilbel. „Mit Recht hat deshalb das VG festgestellt, dass die Abwägung des Regierungspräsidiums Darmstadt ermessensfehlerhaft war. Das Urteil ist eine Bestätigung für unser Vorgehen“, so die beiden Fraktionsvorsitzenden Irene Utter (CDU) und Jörg-Uwe Hahn (FDP). Beide zeigten sich erfreut darüber, dass das Gericht der Argumentation Bad Vilbels größtenteils folgte. „Wir haben uns im Stadtparlament immer klar und deutlich zur Ansiedlung des Möbelhauses Segmüller bekannt und werden den Magistrat auch weiterhin unterstützen, damit Segmüller so schnell wie möglich im Quellenpark errichtet werden kann“, bekräftigten Utter und Hahn. Die Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition betonten, dass die Ansiedlung des Möbelhauses rund 500 neue Arbeitsplätze nach Bad Vilbel bringe.
„Außerdem rechnen wir mit einer weiteren zusätzlich erkennbaren Einnahme bei den Gewerbesteuern“, so die beiden Politiker. Utter und Hahn wiesen jedoch darauf hin, dass man bereits deutlich weiter sein könnte. „Hätte die Regionalversammlung (RV) den Vergleichsvorschlag akzeptiert, wären wir schon deutlich weiter. Wir hoffen, dass die zuständigen Gremien nun schnell neu bescheiden“, kommentieren die Fraktionschefs die neue Sachlage. (sam) Seite 3