Einen kleinen, aber vorläufigen Etappensieg hat Bad Vilbel im Gerangel um die Segmüller-Ansiedlung im Quellenpark erzielt. Das Verwaltungsgericht Gießen hat den Antrag auf Beiladung der Stadt Bad Homburg abgelehnt. Somit kann die Hochtaunus-Stadt den Prozess um die Größe des Randsortiments für das Möbelhaus nicht weiter in die Länge ziehen.
Bad Vilbel. Bad Vilbels Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU) freut sich, dass das Verwaltungsgericht den Argumenten in Bad Vilbels Einspruch dazu gefolgt sei. Vorsichtig sagt er: „Das hätte nicht gerade zur Beschleunigung des Verfahrens beigetragen, zumal Bad Homburg andere Instrumente in der Hand gehabt hätte.“ Denn Bad Homburg hätte diverse Möglichkeiten gehabt, auf die Bremse zu treten, von der Akteneinsicht bis hin zu gesonderten Anträgen, die die Stadt außerhalb ihrer Mitgliedschaft in der Regionalversammlung Rhein-Main hätte stellen können, „je länger, desto lieber“, so Stöhr. Bad Vilbel klagt gegen die Versammlung, weil diese den Kompromiss eines Randsortiments auf 3000 Quadratmetern abgelehnt hatte (der „Bad Vilbeler Anzeiger“ berichtete).
Deutlichere Worte wählt da schon Stadtsprecher Bastian Zander: „Damit ist die Verzögerungstaktik von Bad Homburgs Oberbürgermeister Michael Korwisi (Grüne) gescheitert! Wir sind erleichtert und nun gespannt wie es weiter geht. Wir hoffen jetzt auf einen baldigen Verhandlungstermin beim Verwaltungsgericht. Nach wie vor gehen wir davon aus, dass sich das Möbelhaus Segmüller im Gewerbegebiet Quellenpark ansiedeln kann – mit einem ausreichenden Randsortiment.“
Doch beim Verwaltungsgericht Gießen gibt es noch keine genaue Auskunft, ob das Verfahren denn nun wirklich schneller vonstatten gehen kann. Sprecherin Sabine Dörr erläuterte, dass die Kammer, die den Fall behandeln wird, derzeit alle Hände voll zu tun hat in Verfahren um den Numerus Clausus und Emissionsschutz. „Dennoch hat das Thema Segmüller eine hohe Priorität, es steht oben an“, räumt Dörr ein.
Aber Bad Homburg hat noch eine weitere Möglichkeit: Binnen zwei Wochen kann die Stadt beim Verwaltungsgericht Beschwerde gegen ihre Ausladung einlegen. Ob sie das tun wird, ist nicht klar, Oberbürgermeister Korwisi war gestern für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Aber wahrscheinlich ist es. (kop/zlp)