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Schutzanordnungen

Karben. Für einen Teil der Niddaaue nördlich von Okarben ist ab sofort bis 30. Juni 2014 ein Betretungsverbot zum Schutz bedrohter Vogelarten vom Kreisausschuss Naturschutz und Landschaftspflege angeordnet worden. Zum Schutz frei lebender, besonders und streng geschützter Tierarten wurde außerdem für die renaturierten Bereiche der Nidda zwischen Ilbenstadt, Wöllstadt, Karben und Bad Vilbel ab sofort bis 30. September 2014 eine Schutzanordnung erlassen. Beide Anordnungen sind im Rathaus Karben, Rathausplatz 1, Zi. 210, während den Öffnungszeiten der Verwaltung, auf der Homepage der Stadt www.karben.de und im Aushang einzusehen. (cwi)