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Die Stadt beerbt Erich Glück – Laut letztem Willen des Bad Vilbeler Ehrenbürgermeisters wird eine Stiftung für Arme eingerichtet

Der Erbschein ist da. Fast ein Jahr nach dem Tod des langjährigen Bad Vilbeler Bürgermeisters Erich Glück (SPD) ist das Dokument eingetroffen, das die Erbschaft klärt. „Die Stadt ist Haupterbe“, sagt Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU). „Aber es gibt noch ein Vermächtnis . . . “

Bad Vilbel. Dennoch, so heißt es im Rathaus, könne über das Erbe verfügt werden. Das Erbe von Erich Glück werde dann als ein Sondervermögen der Stadt geführt. „Die Stadt betreibt nun die vom Ehrenbürgermeister gewollte Stiftung. Sie soll Erich-Glück-Stiftung heißen“, sagt der amtierende Bürgermeister. Sie soll, wie mehrfach in der FNP berichtet, „christlich gesonnenen armen Bad Vilbeler Bürgern in ihrer Not helfen“.

Der Stadt und damit der Stiftung fallen das mehrgeschossige Haus Glücks in der Kurt-Moosdorf-Straße 24 mit einem Grundstück von 450 Quadratmetern zu sowie ein Barvermögen in sechsstelliger Höhe. Diese Summe werde auch noch nach Abzug der Kosten zur Verfügung stehen. Zur Bewertung der Immobilie sei es nach Angaben des Bürgermeisters dem künftigen Stiftungsvorstand anheim gegeben, ob er das Haus verkaufen oder vermieten möchte. Erst nach einer solchen Entscheidung könne der Wert beziffert werden.

Eine weitere Immobilie Glücks falle einem weiteren Erben zu. Einzelheiten dazu werden nicht öffentlich gemacht. Wer den Vorsitz der Stiftung übernimmt, ist noch nicht entschieden. Es kann der Bürgermeister sein, aber Glück habe für den Vorstand Vertraute aus seinem Umkreis mündlich vorgeschlagen, sagte Stöhr. Als Betreuer des Nachlasses hatte Glück seinen früheren Hauptamtsleiter Walter Weiher auserkoren.

Seit Anfang dieses Jahres hat die Stadt auf den Eingang des Erbscheins warten müssen. Hauptamtsleiter Walter Lassek trieb der Behördenschimmel des Frankfurter Amtsgerichts gelegentlich fast zur Verzweiflung. Denn bis zuletzt war nicht klar, wie viele mögliche weitere Erben es gibt.

Bekannt war ein Erbvertrag, den Glück mit seiner Ehefrau Sophie 1953 geschlossen hatte – und der Verfügungen über mögliche Kinder enthielt. Über leibliche oder andere Kinder ist öffentlich nichts bekannt. Glück hatte es den Behörden nicht leicht gemacht, weil er kein notarielles Testament hinterlassen hat.

Die Stadt hat die Wartezeit auf den Erbschein genutzt und sich beim Regierungspräsidenten Darmstadt zur Stiftungsaufsicht die Formalitäten zur Errichtung der Stiftung erläutern lassen. Jetzt werden mit der Angelegenheit noch die Kommunalaufsicht, das Finanzamt und schließlich wieder das Regierungspräsidium befasst. Im Bad Vilbeler Rathaus ist man aber zuversichtlich, dass diese notwendigen Vorgänge nicht wieder ein Dreivierteljahr in Anspruch nehmen. (hgm)