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Das Betreuungsgeld jetzt beantragen – Für Wetterau ist RP Gießen zuständig

Das Betreuungsgeldgesetz ist am1. August in Kraft getreten. Damit wurde eine familienpolitische Leistung geschaffen, die jungen Familien ergänzende Unterstützung anbietet und ist eine neue, einkommensunabhängige finanzielle Leistung für Familien mit Kindern im zweiten und dritten Lebensjahr, informiert das Familienbüro der Stadt Bad Vilbel.

Bad Vilbel. Ziel ist es, Familien mit kleinen Kindern größere Wahlfreiheit bezüglich der Form der Betreuung ihres Kleinkindes zu eröffnen. Eltern können entscheiden, ob sie ein öffentlich gefördertes Kinderbetreuungsangebot in Anspruch nehmen wollen oder die Betreuung ihres Kindes in den ersten Lebensjahren lieber familiär oder privat erfüllen möchten.

Das Betreuungsgeld wird für Kinder gezahlt, die nach dem 31. Juli 2012 geboren sind. Das Betreuungsgeld beträgt im ersten Jahr nach seiner Einführung 100 Euro monatlich für Kinder im zweiten Lebensjahr, ab dem 1. August 2014 dann 150 Euro für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr. Für jedes Kind wird längstens, nach Ausschöpfung des Elterngeldanspruches, 22 Lebensmonate Betreuungsgeld gezahlt. Die Berufstätigkeit der Eltern hat keinerlei Auswirkungen auf das Betreuungsgeld. Grundsätzlich erfolgt eine Anrechnung des Betreuungsgeldes auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und den Kinderzuschlag. Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz wird vom Betreuungsgeld nicht berührt. Entsprechende Anträge und umfassende Informationen können Interessierte unter www.familienatlas.de/Betreuungsgeld bekommen oder im Familienbüro, Friedberger Straße 6a, sowie im Bürgerbüro, Parkstraße 15, erhalten. Das für die Wetterau zuständige Amt für Versorgung und Soziales ist beim Regierungspräsidium in Gießen, Südanlage 14a, 35390 Gießen, Tel. (06041) 79360. Sprechzeiten: montags bis donnerstags, von 8 bis 15.30 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr. (sam)