Wetteraukreis. Das Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro pro Monat wird seit dem 1. August als Ausgleich an die Familien ausgezahlt, deren Kinder keine Kitabesuchen. Anträge auf das Betreuungsgeld können bei den Ämtern für Versorgung und Soziales gestellt werden. Das für die Wetterau zuständige Amt für Versorgung und Soziales ist beim Regierungspräsidium in Gießen, Südanlage 14a, 35390 Gießen, Telefon (06041) 79360 angesiedelt.
Die Sprechzeiten des Amtes sind montags bis donnerstags, von 8 bis 15.30 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr. (sam)