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Geisterradler

Zum Thema Geisterfahrer per Rad auf der Frankfurter Straße erreichte uns nachfolgende Leserzuschrift:

Die Sachlage ist vollkommen klar, ab Höhe Erzweg beginnt die Einbahnstraße, somit auch für Radfahrer. Wenn die Radfahrer gegen die Einbahnstraße fahren, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit.Mit welcher Dreistigkeit dies ignoriert wird, ist schon erstaunlich. Massive Unterstützung bekommen die Radfahrer durch Herrn Dr. Brendel. Er behauptet, das Fahren gegen die Einbahnstraße sei nicht illegal. Unglaublich

Gunter Sieber, Bad Vilbel

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