Bisher gibt es noch keine Eröffnungsbilanz der Stadt Nidderau, Grundlage der doppelten Buchführung. Die SPD fordert die Verwaltung auf, die Bilanz endlich zu erstellen. Kritik gab es im Haupt- und Finanzausschuss auch an der Abrechnung von Anliegergebühren.
Nidderau. „Wir brauchen dringend die Zahlen der Eröffnungsbilanz, um zu sehen, wo wir mit unseren Finanzen wirklich stehen“, forderte auf der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss Daniela Leß (SPD) die Verwaltung zur zügigen Arbeit auf. Als letzte Frist wurde deshalb der 30. November dieses Jahres zur Vorlage der von der Aufsichtsbehörde abgezeichneten Eröffnungsbilanz einstimmig vom Ausschuss beschlossen.
Schnellere Umsetzung der Beschlüsse des Ausschusses und des Stadtparlaments seitens der Verwaltung forderte auch die FWG. Unter anderem sollten endlich die Abrechnungen für die Anliegergebühren nach den Baumaßnahmen in der Glockengasse in Windecken und der Kleinen Gasse in Eichen erfolgen. Dies sollte laut Anfrage der FWG schon im Februar 2012 erfolgt sein.
Nach Aussage von Kämmerin und Erster Stadträtin Monika Sperzel (SPD) sind die Gebührenbescheide in den vergangenen Wochen versandt worden. Auch seien inzwischen die ersten Einsprüche im Rathaus eingegangen.
Die Verzögerung bei der Kleinen Gasse habe vor allem daran gelegen, dass es sich nicht um eine grundhafte Erneuerung der Fläche rund um die Kirche gehandelt habe. Die Sanierung sei vielmehr aus Gründen der Dorferneuerung geschehen. Dieser Umstand sei aber entscheidend, ob die Anlieger zu den Sanierungskosten hinzugezogen werden könnten oder nicht. Ähnlich kompliziert liegt der Sachverhalt beim Heldenberger Weg. Hier rätselt die Stadtverwaltung schon seit annähernd drei Jahren über den Abrechnungsmodus der Anliegergebühren.
Es hat sich herausgestellt, dass nach der Straßensatzung die Anlieger nur dann zu den Sanierungskosten hinzugezogen werden können, wenn die Straße grundhaft erneuert wurde und wenn sie über Bürgersteige auf beiden Seiten der Fahrbahn verfügt. Das ist beim Heldenberger Weg nicht der Fall. Bei ihm gibt es nur einen Gehweg. Deshalb hat die Stadtverwaltung eine Abweichungssatzung zur Erschließungssatzung erstellen lassen, durch die Anwohner auch bei Straßen mit nur einem Gehweg zahlen müssen. Dem stimmte der Ausschuss einstimmig zu.
Taxikosten steigen
Zugestimmt wurde den neuen Taxitarifen. Der Taxibetrieb ist Teil des öffentlichen Personennahverkehrs, deshalb müssen die Kommunen die Änderungen der Entgelte für ihr Gebiet jeweils billigen. (jwn)