„In einem Artikel der Lokalpresse stellt der Elternbeirat Behauptungen über das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) auf, die mit dem von CDU und FDP eingebrachten Gesetzentwurf nicht übereinstimmen“, betont der CDU-Landtagspolitiker Tobias Utter. Auch dass Kindern weniger Platz als bisher zur Verfügung stehen würde, entbehre jeder Grundlage.
Bad Vilbel. Der Gesetzentwurf ermögliche in der Tat den Einsatz von sogenannten fachfremden Personen als Fachkraft zur Mitarbeit. Dabei handelt es sich um Logopäden, Kinderkrankenpfleger, Ergotherapeuten, Psychologen, Musik- oder Kunstpädagogen und DiplomForstwirte, erklärt Utter. Aber der Gesetzentwurf schreibe den Einsatz dieser Personengruppe nicht vor. „Die Einrichtung selbst entscheidet, ob sie ein besonderes Profil entwickeln will. Keine Einrichtung muss diese Möglichkeit nutzen. Doch wenn sie es tut, ist der Einsatz dieser Personengruppen an gewisse Voraussetzungen gekoppelt. Für den Einsatz bedarf es in jedem einzelnen Fall der Zustimmung durch das örtliche Jugendamt“, so Utter. Darüber hinaus müssen strenge Voraussetzungen erfüllt werden. Unter anderem Erfahrung in der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss und eine abgeschlossene Fachschulausbildung sowie eine fachliche Weiterbildung.
Diese Fachkräfte zur Mitarbeit dürfen keine Gruppen leiten und ihr Anteil darf nicht mehr als 20 Prozent des Personals überschreiten. Das KiFöG bietet den Kindertagesstätten mehr Freiheit zur Weiterentwicklung, doch es zwingt niemanden dazu“, erläuterte Utter. Das Gesetz lege Mindeststandards fest, die Voraussetzung für eine Betriebserlaubnis seien. „Eine Gruppe darf wie bisher nicht größer als 25 Kinder sein, kleiner geht natürlich immer“, so Utter. Nicht zutreffend sei zudem die Behauptung, dass mehr Bürokratie durch das neue Abrechnungssystem entstehen würde.
Das Land Hessen werde durch das neue Gesetz erheblich mehr Geld für die Kinder ausgeben, als bisher. Durchschnittlich erhöhen sich die Landesmittel um rund 60 Millionen auf 424,5 Millionen Euro pro Jahr ab 2014. Kritisch sei in diesem Kontext aber „anzumerken, „dass die Kirchen nicht erkennen lassen, dass sie, so wie das Land, ebenfalls bereit wären, ihre Förderung der Kindertagesstätten zu erhöhen“, kritisiert er. Er müsse dem Elternbeirat auch widersprechen, wenn der behauptet, der Betreuungsschlüssel würde verschlechtert. „Das Gegenteil ist richtig“, so Utter, „die neue Regelung zur Fachkraft-Kind-Relation ist lediglich das Ergebnis der Umrechnung des bisherigen Personenschlüssels auf das einzelne Kind. Damit werden aber die bisherigen Mindeststandards in eine neue kindbezogene Systematik überführt. Zusätzlich zu dem kindbezogenen berechneten Bedarf wird außerdem erstmals noch ein Aufschlag in Höhe von 15 Prozent für sogenannte Ausfallzeiten wegen Urlaub, Fortbildung und Krankheit vorgenommen. Je größer eine Gruppe, umso höher ist der Fachkraftbedarf.“
Schon heute gehen laut Utter die Einrichtungen in Bad Vilbel über diesen Mindeststandard hinaus. „Kommune und Träger regeln nach den Bedürfnissen vor Ort den konkreten Betreuungsschlüssel, der nur nach oben von den Vorgaben des Landes abweichen darf“. Überhaupt nicht erklären könne er sich, „wie eine Behauptung entstehen kann, durch das Kinderfördergesetz würden pro Kind weniger Quadratmeter zur Verfügung stehen. Das Gesetz regelt diese Frage überhaupt nicht“, versichert Utter verwundert. (sam)