34 Straftäter mit schweren Vergehen werden in Deutschland per Fußfessel überwacht. Sobald sie eine Zone überschreiten, die sie nach Richter-Auflage nicht betreten dürfen, gibt es in der gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) in Bad Vilbel Alarm. Ein Jahr ist die Einführung der Fußfessel her. Zeit für den hessischen Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP), Bilanz zu ziehen.
Bad Vilbel. Auf dem großen Monitor in Bad Vilbel ist eine Karte abgebildet, ein Bereich ist rot eingefärbt. „Das ist die Tabuzone für den Träger“, weiß Hans-Dieter Amthor, der Leiter der Überwachungsstelle, die im ehemaligen Amtsgericht untergebracht ist. Betritt der Fußfesselträger den markierten Bereich, dauert es nur wenige Sekunden, bis auf dem Computer der Mitarbeiter eine Meldung angezeigt wird.
Parallel dazu wird der Weg des Täters per Computer aufgenommen. „Wir wissen bei den 34 Trägern, wer sie sind und was sie getan haben. Je nach Meldung versuchen wir zunächst selbst, den Sträfling zu kontaktieren“, erklärt er weiter. Gelinge dies nicht, probiere es der zuständige Bewährungshelfer oder direkt die Polizei. „Bis die Polizei den Fußfesselträger erwischt hat, können wir den Beamten permanent den Aufenthaltsort der Person durchgeben“, sagt Amthor.
Gerät wiegt 170 g
Diese Möglichkeit der Überwachung gibt es aufgrund der geänderten Rechtslage erst seit einem Jahr. Überwacht werden mit der etwa 170 Gramm schweren Technik, die unterhalb der Wade am Bein angebracht wird, Gewalt- und Sexualstraftäter in allen 16 Bundesländern. In Hessen gibt es derzeit drei Überwachte; die meisten (14) befinden sich in Bayern. Sechs Personen sind die Fußfessel inzwischen wieder losgeworden. Über GPS werden die Signale von den Geräten übertragen. Falls nicht, schaltet sich das Lokalisierungssystem namens Located Basic System ein. „Das ist jedoch nicht ganz so genau wie das GPS“, sagt der Leiter der Überwachungsstelle.
In Hessen existiert die Fußfessel allerdings schon länger. „Im Jahr 2000 haben wir ein Modellprojekt eingeführt, bei dem das Tragen einer Fessel eine Haftstrafe vermeiden soll. Das ist nicht nur günstiger für den Steuerzahler, es hat sich inzwischen auch bewährt“, behauptet Justizminister Hahn. Das kann Amthor bestätigen: „Dabei handelt es sich in erster Linie um Straftäter, die bislang keinen strukturierten Tagesablauf hatten. Mit ihrem Bewährungshelfer und der Fußfessel gelingt in den meisten Fällen die Resozialisierung.“ Etwa 90 Prozent der Personen seien danach nicht mehr rückfällig geworden. 1109 Menschen haben inzwischen die Fußfessel getragen. „Das Projekt wird parallel wissenschaftlich begleitet“, erläutert Amthor. Demnach hat sich bei den „Light“-Fällen das Tragen des Überwachungsgerätes bewährt.
Bei den schweren Fällen erreichten im vergangenen Jahr 1440 Meldungen die Überwachungszentrale in Bad Vilbel. In 96 Fällen musste die Polizei eingeschaltet werden. „Die Fußfessel kann keine Vergewaltigung verhindern, die vorangegangenen Opfer werden dadurch jedoch geschützt“, räumte Hahn ein. „Kommt es zu einer erneuten Straftat, können wir allerdings anhand der Daten der Fußfessel genau nachweisen, wo sich der Träger zum Tatzeitpunkt aufgehalten hat“, erklärt Amthor. Das ist vor Gericht ein gültiger Beweis. „Man muss aber auch sehen, dass die technische Überwachung nur eine Maßnahme von vielen ist“, betont Justizminister Hahn.
Gearbeitet wird in der Bad Vilbeler Überwachungszentrale im Schichtdienst; es sind immer ein Sozialarbeiter und jemand aus dem Mittleren Dienst, die gemeinsam die Monitore im Blick haben. Die insgesamt 15 Mitarbeiter überwachen die Träger aber nicht permanent. Einschalten dürfen wir uns erst, wenn eine Meldung angezeigt wird“, so Amthor.