Können Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren bei städtischen Stellenbesetzungen bevorzugt werden? Das wollten die Sozialdemokraten vom Bad Vilbeler Magistrat wissen.
Bad Vilbel. „Nein“, antwortete Erster Stadtrat und Brandschutzdezernent Jörg Frank (CDU). Er hatte sich beim Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB) kundig gemacht und von dort die Auskunft erhalten, dass entsprechende Formulierungen in Stellenausschreibungen „nicht empfehlenswert“ seien – weil sie rechtlich bedenklich sind. Der HSGB betont, dass eine Tätigkeit bei der Feuerwehr in keinem Zusammenhang mit der Arbeit in einer Stadtverwaltung stehe. Zudem könne ein Beschäftigter gleich nach Einstellung sein Ehrenamt bei den Brandbekämpfern wieder aufgeben. Die Absicht der SPD sei es gewesen, mehr Feuerwehrleute in die Stadtverwaltung zu bekommen – um dadurch tagsüber die Einsatzstärke der Wehr zu erhöhen und häufig vorkommenden Freistellungsärger bei Einsätzen mit privaten Arbeitgebern zu minimieren. (zlp)