Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am 19. September 2003 wurde zwischen dem Land Hessen und der Stadt Bad Vilbel ein Koordinationsvertrag geschlossen, der die Einrichtung eines Freiwilligen Polizeidienstes vorsah. Ziel dieser Initiative war es, mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in Bad Vilbel zu erreichen.
Auch im zehnten Jahr nach der Einführung zeigt sich, dass die Entscheidung richtig war. Der Freiwillige Polizeidienst hat sich bewährt und ist zum Erfolgsmodell geworden. Zwischenzeitlich sind freiwillige Helfer in über 100 hessischen Kommunen aktiv. Die Polizeihelfer leisten durch Gespräche gemäß dem Motto „Präsenz zeigen – beobachten – melden“ einen wichtigen ehrenamtlichen Beitrag für die Bürgerschaft und sind zu einem vertrauten Anblick in unserem Straßenbild geworden. Sie tragen dazu bei den Bürgerinnen und Bürgern von Bad Vilbel ein verstärktes Gefühl der Sicherheit zu geben und stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen Stadtverwaltung und Polizei dar.
Nach sorgfältiger Personalauswahl durch Polizei und Ordnungsamt werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Polizei umfassend an ihre Tätigkeiten geschult und herangeführt. Die Ausbildung umfasst dabei fünfzig Unterrichtsstunden mit theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalten. Neben dem sogenannten „Jedermann-Recht“ zur vorläufigen Festnahme, stehen den Helfern weitere Befugnisse zu. So dürfen sie zum Beispiel die Identität einer Person feststellen, Platzverweise erteilen oder Gegenstände sicherstellen. Für ihren Dienst erhalten sie von der Stadt Bad Vilbel eine Aufwandsentschädigung.
Der Freiwillige Polizeidienst ist somit ein ergänzender Baustein zur Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheitslage in unserer sicheren Stadt.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr Magistrat der Stadt
Bad Vilbel