Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung für die neue Stadtmitte in Nidderau gibt es Widerspruch. 63 Bürger machen eine Reihe von Einwänden geltend.
Nidderau. Zum 4. Januar, also zum Ende der Frist im Zuge der frühzeitigen Beteiligung betroffener Organisationen und Bürger an der Bauleitplanung für die neue Stadtmitte, haben 63 Anwohner der Wohngebiete Zum Rübenberg und Beethovenallee ihre Stellungnahmen und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Neue Stadtmitte Nidderau im Rathaus abgegeben. „Das ist erst der Anfang“, so der Sprecher der Anwohnerinitiative Neue Mitte, Volker Wegner, gegenüber der Zeitung.
Ein Großteil der von ihm angesprochenen Bürger will persönlich dazu Stellung nehmen oder ganz persönliche Einwände gelten machen. Dass sich nun Widerstand gegen die erste Bauleitplanung der Stadt und des Investors Ten Brinke regt, führt Wegner auf die verunglückte Informationspolitik des Rathauses zurück. Formal habe der Bürgermeister zwar die vorgeschriebenen Fristen für die Bekanntgabe der Offenlegung der Planung im Rahmen frühzeitigen Beteiligung übers Internet eingehalten.
Spät informiert
Allerdings wurden die Bürger erst am 22. November, also vier Tage vor Beginn der Offenlegung, auf der Bürgerversammlung informiert. Und da nicht alle Bürger das Internet ständig benutzen, zudem einem Großteil der Bevölkerung in den Neubaugebieten versehentlich die Einladung zu der Bürgerversammlung nach Aussage von Bürgermeister Gerhard Schultheiß (SPD) zu spät zugestellt wurde, rügen die 63 Anwohner die daraus entstandenen verkürzten Zeiträume zur Informationsbeschaffung und zur anschließenden Stellungnahme. Allerdings: Grundsätzlich wenden sich die Anwohner nicht gegen das Bauvorhaben. Aber sie glauben, Schwächen in der Planung gefunden zu haben.
Das Hauptaugenmerk in der Stellungnahme der Anwohner ist auf die Verkehrskonzeption gerichtet. Sie befürchten, dass nach dem vorgelegten Konzept der Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm entweder gar nicht oder nur durch passiven Schallschutz erreicht werden könne.
Bei Neubauten müssen aber nach Gesetz aktive Schallschutzmaßnahmen Vorrang haben. Da durch die geplanten Verkehrsanbindungen der Neuen Mitte an die Umgehungsstraße zusätzlicher Durchgangs- und Schleichverkehr geschaffen würde, sehen die Anwohner hier einen Verstoß gegen die Regeln des Bundesimmissionsschutzgesetzes, „schädlichen Lärm bereits im Zuge der Planungsphase zu vermeiden“. In dem fünfseitigen Papier der Anwohner wird eine zentrale Erschließung des Neubau- und Gewerbegebietes vonseiten der Konrad-Adenauer-Allee her gefordert. Bei den Einzelhandelsgeschäften und für die Umgestaltung des Landwehrgrabens gibt es andere Vorstellungen der Bürger. (jwn)