Rund 840 000 Euro muss der Wetteraukreis für ein verworrenes Grundstücksgeschäft im Jahr 2000 an die Stadt Bad Vilbel noch in diesem Jahrzurückzahlen. Grund dafür ist ein ein äußerst zweifelhaftesGutachten, das den Ankaufspreis für Grundstücke zum Ausbau der Nordspange K 10 in Bad Vilbel-Dortelweil-West zu dieser Zeit festgelegt hat. Im Zuge eines Kompensationsgeschäftes zwischen Stadt und Kreis hat der Kreis damals eine innerstädtische Straße ausgebaut.
Bad Vilbel. Allerdings kümmerte sich die Stadt damals um den Ankauf der Grundstücke, wobei das Land 75 % der Kosten übernahm. Als Gegenleistung dafür verpflichtete sich die Stadt 1999, für die Schulbauvorhaben Ernst-Reuter-Schule, Georg-Büchner-Gymnasium und die Schule in Dortelweil-West mit rund zwei Millionen Euro für den Kreis in Vorleistung zu treten. Weil die Grundstückspreise im Gutachten des Gutachterausschusses des Kreises damals viel zu hoch angesetzt waren – Vorsitzender war zu jener Zeit der ehemalige Bauamtsleiter und spätere Kreisbeigeordnete Ottmar Lich (FWG) – musste ein Großteil der Fördermittel später ans Land zurückerstattet werden. Insgesamt 667 721,40 Euro nebst Zinsen musste die Stadt 2011 ans Land dafür überweisen.
Weil der Kreis aber nicht wie ursprünglich geplant 4,4 Millionen DM, sondern nur 2,4 Millionen DM für die Straßenbaumaßnahmen an der Querspange der K 10 bezahlt habe, steht Bad Vilbel nun die Differenz zu. Umgerechnet sind das 842 870,31 Euro. Als der Kreistag kürzlich darüber abstimmen sollte, erregte sich zunächst Unmut. „Wir werden der Vorlage zustimmen, obwohl wir bis heute die Hintergründe nicht verstanden haben“, meldete sich Grünen-Sprecher Michael Rückl zu Worte. Deshalb bat er darum, den Finanzausschuss auch nach der Zahlung noch einmal ausführlich zu informieren. Auch Bernd Witzel (UWG) erhob Einwände gegen den Ablauf des „Geschäftes“. Die Vereinbarungen und Verpflichtungen seien seit langem bekannt gewesen. Und deshalb gebe es keine Veranlassung, das Geschäft über den Posten „außerplanmäßige Ausgaben“ abwickeln zu lassen. Er bezeichnete eine „Vorabzustimmung, bevor nicht alles in diesem Zusammenhang aufgeklärt sei, als grob fahrlässig“ und wollte den Vorgang deshalb noch einmal in den Ausschuss zurücküberweisen lassen. Dies wurde aber unter Hinweis von Landrat Joachim Arnold (SPD), dass bei einer späteren Überweisung als bis zum Jahresende Zinsen an Bad Vilbel fällig würden, mehrheitlich abgelehnt.
Landrat Joachim Arnold versicherte, dass dem Kreis auch bei Überweisung der fast 850 000 Euro kein Schaden entstehe. Denn der sei durch die Zahlung des Landes vermieden worden. Schließlich wurde der Zahlung an die Stadt Bad Vilbel zugestimmt. (jwn)