Bad Vilbel. Zwischen der Stadt Bad Vilbel, der Regionalversammlung Rhein-Main, dem Regionalverband, dem Regierungspräsidium und dem Hessischen Wirtschaftsministerium ist strittig, ob das Möbelhaus Segmüller im Quellenpark neben der geplanten Verkaufsfläche von 39 000 Quadratmetern für Möbel auch eine 3900 Quadratmeter große Fläche für sogenanntes innenstadtrelevantes Sortiment (Lampen, Haushaltswaren, Heimtextilien, Porzellan oder Babyartikel) errichten darf. Ursprünglich plante Segmüller dafür sogar 5700 Quadratmeter.
Die Regionalversammlung beschränkte die innenstadtrelevante Ware im Februar 2011 auf 800 Quadratmeter – vor allem auf Druck aus Bad Vilbeler Nachbargemeinden wie Bad Homburg, die ein Ausbluten ihrer Geschäfte befürchten.
Mit dieser Beschränkung war die Stadt Bad Vilbel nicht einverstanden und zog – quasi stellvertretend für das bayerische Unternehmen Segmüller – vor das Verwaltungsgericht Gießen. Da außergerichtlich kein tragbarer Kompromiss gefunden wurde, klagt Bad Vilbel nun gegen den Beschluss des Verbandes.
Und zwar zweifach: Zum einen vor dem Verwaltungsgericht Gießen gegen das Regierungspräsidium und das Land als die übergeordneten Stellen der Regionalversammlung. Diese Klage wird wohl 2013 in einem Kammertermin verhandelt, was bedeutet, dass sich nicht nur ein Richter, sondern gleich fünf mit dem Thema auseinandersetzen.
Zum anderen strebt die Stadt eine sogenannte Normenkontrollklage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel an. Damit soll gegen den von der Regionalversammlung beschlossenen Flächennutzungsplan vorgegangen werden, in dem unter anderem die Beschränkung auf die 800 Quadratmeter Nebensortiment festgeschrieben ist. (zlp)