Wetteraukreis. Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes wird der Wetteraukreis auch in den kommenden zwei Schuljahren einen pauschalen Zuschuss für die Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen leisten, die aus Familien kommen, die Sozialleistungen, wie etwa Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Wie Sozialdezernent Helmut Betschel-Pflügel ausführte, ist der pauschalierte Zuschuss so berechnet, dass der Eigenanteil für das Schulmittagessen pro Schüler bei 1 Euro pro Mahlzeit liegt.
Die Vereinbarung, den Zuschuss zur Mittagsverpflegung zu pauschalieren, stieß zunächst bei den Beteiligten auf Skepsis. Mittlerweile gibt es eine breite Zustimmung zu diesem Modell, dem andere Landkreise bereits folgen. „Die Pauschalierung wird von allen Beteiligten gelobt, nicht zuletzt, weil sie die Abrechnung erleichtert“, so Betschel-Pflügel. (pdw/sam)