Bad Vilbel. Es war ausgerechnet die neue Freundin, die den Industriemechaniker Harald S. (Name von der Redaktion geändert) auffliegen ließ. Als sie den 45-jährigen Absolventen des Berufsförderungswerkes in Bad Vilbel eines Tages im vergangenen Jahr auf seinem kleinen Zimmer besuchte, hatte dieser offenbar vergessen, seinen Computer abzuschalten.
Tauschbörse
Die Frau mochte ihren Augen kaum trauen, als sie sah, was für Bilder sich dort auf dem Schirm bewegten: Es war Kinderpornografie aller Art. Damit nicht genug: B. hatte sogar Kontakt mit einer Tauschbörse geknüpft. Was nach dieser Entdeckung folgte, war nicht etwa ein handfester Krach und die Trennung. Die Frau ging vielmehr zur Polizei und zeigte den Liebhaber an. Die Beamten durchsuchten den Computer und fanden rund 90 kinderpornografische Darstellungen – 46 davon hatte er bereits an die Tauschbörse weiter gegeben.
Dieser Tage hatte sich der bis dato völlig unbelastete Techniker, der nach einer beruflichen Krise nun umschult, vor dem Amtsgericht in Frankfurt zu verantworten. Auf der Zuschauerbank saß auch die Freundin, die sich von dem Angeklagten keineswegs getrennt hat. Sie habe ihn mit der Anzeige bei der Polizei gewissermaßen mit einer Art „Schocktherapie“ auf den rechten Weg zurückführen wollen, hieß es. Der Mann backte daher auch ganz kleine Brötchen.
Er habe sich in besagter Zeit recht einsam gefühlt und deshalb auch häufig viel getrunken. Nach Alkoholkonsum aber habe er auf dem Computer die entsprechenden Adressen aufgerufen und auch den Kontakt zur Tauschbörse geknüpft. Heute aber, sagte er reumütig, könne er nur den Kopf darüber schütteln. So viel Offenheit und Ehrlichkeit machten Eindruck auf den Amtsrichter und die Staatsanwältin. Richter Justus Koch erinnerte zudem daran, „dass wir es sonst mit ganz anderen Größenordnungen zu tun haben“.
Leute mit mehr als 1000 Porno-Dateien seien kein Einzelfall. Aber: „Die Nachfrage sorgt dafür, dass solche Dinge irgendwo auf der Welt auch hergestellt werden“, mahnte der Richter. Deshalb sei es wichtig, dass es bei Kinderpornografie auch harte Strafen von normalerweise mindestens drei Monaten gebe.
Keine Freiheitsstrafe
Weil der Angeklagte jedoch zuvor noch nie einschlägig in Erscheinung getreten war, nutzte Koch die gesetzliche Möglichkeit, statt der Freiheitsstrafe eine Geldstrafe auszuwerfen. So muss er nun 120 Tagessätze zu je 20 Euro, also 2400 Euro zahlen – als Umschüler ist er derzeit finanziell nicht auf Rosen gebettet.
Darüber hinaus muss er auf seinen Computer verzichten. Als Tatwerkzeug wurde das Gerät vom Gericht eingezogen. Gleichwohl, sichtlich erleichtert nahm der Mann den Urteilsspruch an. Auch die Staatsanwältin, die eine etwas höhere Geldstrafe beantragt hatte, erklärte sich einverstanden. (ge)