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Keine Registrierungsnummer

Kanus und Kajaks sind von der Führung eines amtlichen Kennzeichens befreit. Nur auf Bundeswasserstraßen besteht die Verpflichtung, Boote namentlich und in entsprechender Schriftgröße zu kennzeichnen. Die Nidda gehört bis zum Main nicht zu den Bundeswasserstraßen.

Entsprechend entfällt hier diese Kennzeichnungspflicht. Wenn der Pressesprecher des Wetteraukreises, Michael Elsaß, nun im Zusammenhang mit Befahrungsverboten auf der Nidda betont, die Boote seien alle mit einer „Registrierungsnummer“ versehen, „dann ist dies leider eine Falschmeldung. Für muskelbetriebene Boote auf der Nidda gibt es keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht, korrigiert Ortsbeirat Kurt Sänger den Kreispressesprecher. (sam)