Wehrheim. Die Gemeinde Wehrheim sucht für das Ortsgericht Wehrheim I (Wehrheim und Obernhain) einen neuen Ortsgerichtsschöffen. Ernannt und bewerben können sich nur Personen, die allgemeines Vertrauen genießen sowie „lebenserfahren und unbescholten“ sind.
Darüber hinaus sollen sie mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein. Ortsgerichtsmitglieder müssen Personen sein, die ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts haben, dürfen aber keine „Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben“, als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sein. Ausgeschlossen sind auch Richter und Beamte im Justizdienst. Personen, die miteinander im ersten oder zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein. Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde von dem Direktor des Amtsgerichts Usingen für die Dauer von fünf beziehungsweise zehn Jahren ernannt. Sie sind Ehrenbeamte. Bewerber können sich bis zum 16. Januar schriftlich bei der Gemeindeverwaltung melden.