Es ist stets die Gebrauchsanweisung des Herstellers zu beachten. Die Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur im Freien und in einem sicheren Abstand gezündet werden. Diese Feuerwerkskörper niemals in den Händen behalten. Raketen nicht vom Balkon aus entzünden und auch niemals von oben herabfallen lassen. Sie sollten stets aus standsicheren Rohren oder Flaschen gezündet werden.
Kinder und Jugendliche niemals unbeaufsichtigt lassen.
Abstand von Feuerwerkskörpern ist die wichtigste Sicherheitsmaßnahme.
Auf keinen Fall sollten Blindgänger noch einmal gezündet werden. Höchste Explosionsgefahr besteht beim Trocknen oder Aufwärmen von Blindgängern. Kein „Böllern“ unter Alkoholeinfluss.
Haustiere sollten zum Schutz vor unberechenbaren Schreckreaktionen in der Silvesternacht in der Wohnung bleiben. (sam)