Bad Vilbel/Budapest. Die Stada Arzneimittel AG und die Gedeon Richter Plc. gaben dieser Tage in einer Presseinformation bekannt, dass die beiden Unternehmen zwei separate Lizenz- und Kooperationsverträge für die Entwicklung und für die Vermarktung von zwei Biosimilarprodukten für die monoklonalen Antikörper Rituximab und Trastuzumab unterzeichnet haben.
Laut Vertrag erhält die Arzneimittel AG Stada die nicht-exklusiven Vertriebsrechte für das Gebiet des geographischen Europa und das GUS-Gebiet, aus regulatorischen Gründen jedoch ohne Russland, für den biopharmazeutischen Wirkstoff Rituximab, den Richter gegenwärtig als Biosimilar entwickelt und dessen Zulassung aus heutiger Sicht für Ende 2017 erwartet werden kann.
Sollte eine solche partiell exklusive Lizenzvermarktung in Russland regulatorisch möglich werden, so wird Stada auch dort von Richter eine solche Vertriebslizenz erhalten.
Gemäß der Vertragsbedingungen ist Stada verpflichtet, neben einer Zahlung aus Anlass der Vertragsunterzeichnung weitere,
Exklusiv zurVermarktung
jeweils vom Projektfortschritt abhängige Zahlungen, die sich insgesamt auf einen niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Betrag belaufen, zu leisten.
Stada wird das Rituximab-Biosimilar exklusiv von Richter zur Vermarktung und zum Vertrieb des Produkts erwerben, wofür bereits die wesentlichen kommerziellen Eckpunkte vereinbart wurden.
Die Stada hat – wie seinerzeit informiert – bekanntlich vorbereitende Arbeiten für ein Biosimilar für den biopharmazeutischen Wirkstoff Trastuzumab getätigt, die jedoch Ende 2010 eingestellt worden sind, da sich das Bad Vilbeler Unternehmen strategisch dazu entschlossen hat, den kostengünstigeren Weg einer Einlizenzierung anzustreben.
Den bis dahin erreichten Entwicklungsstand erwirbt nun Richter von Stada im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrags für einen niedrigen einstelligen Millionen-Euro-Betrag, um damit die laufende eigene Entwicklung für ein Trastuzumab-Biosimilar zu beschleunigen.
Hartmut Retzlaff, Vorstandsvorsitzender der Stada, erklärte dazu: „Wir haben uns mit der heutigen Kooperation zu deutlich günstigeren Konditionen als mit einer Eigenentwicklung den vertrieblichen Zugriff auf zwei Biosimilars mit besonders hohem Umsatzpotenzial für unsere Kernmärkte in Europa gesichert – und das mit einem so ausgezeichneten Partner wie Richter, der in der Branche bekannt ist für seine hohe Expertise und Zuverlässigkeit“ (sam)