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Mehr als ein Pflegeheim-Details vorgestellt • Investor will in Dortelweil auch betreutes Wohnen bieten

Bad Vilbel. In einer Bürger-Informationsveranstaltung im Dortelweiler Forum zur Änderung des Bebauungsplanes „Dortelweil West“ wurden von den Offiziellen kurze Wege zu Ärzten, Apotheke und Geschäften im Brunnencenter hervorgehoben. Bürger wie Mitglieder des Ortsbeirates nutzten die Gelegenheit, Fragen zur Bauleitplanung, aber auch darüber hinaus zu stellen.

Der von der Stadt beauftragte Planer Holger Fischer aus Linden im Kreis Gießen und Bad Vilbels Bauamtsleiter Erik Schächer gingen so weit, wie in diesem frühen Stadium möglich ins Detail. Betroffen von der Bebauungsplanänderung ist die etwa 4500 Quadratmeter große Hofreite am denkmalgeschützten Chausseehaus. Dort sollen das Pflegeheim mit den zugehörigen Infrastruktureinrichtungen und mit Gastronomie, die auch öffentlich sein könne, entstehen.

Die Planungen des Investors, der einen zweistelligen Millionenbetrag anlegen will, gehen jedoch weiter und beziehen dahinter in Richtung Willy-Brandt-Straße liegende Flächen mit ein, um dort ein ergänzendes Angebot für betreutes Wohnen zu schaffen. Dieser Bereich ist als Mischgebiet ausgewiesen.

Mit Ausnahme des Chausseehauses sollen sämtliche Gebäude der Hofreite abgerissen werden. Die Bebauungsgrenze für die Neubauten rückt neun Meter von der Friedberger Straße auf das Grundstück hinein, damit eine einheitliche Bauflucht mit der bestehenden Bebauung entsteht.

Das Chausseehaus, für das eine gastronomische Nutzung vorgesehen ist, bleibt als Solitär allein direkt an der Straße stehen. Mit diesen Bebauungsgrenzen sei praktisch der Zustand von 1813 wieder hergestellt, als der Hof hinter dem Zollhaus lag, merkte Schächer an.

Auch entlang des Nieder-Erlenbacher Weges springt die Bebauungsgrenze mit Rücksicht auf die gegenüberliegenden, zweigeschossigen Reihenhäuser etwa neun Meter ins Grundstück zurück. Beschattungsprobleme werde es nicht geben, da das Pflegeheim nördlich der Wohnhäuser entstehe, sagte Fischer. 60 Prozent des Grundstücks können bebaut werden. Dabei darf die Gesamtfläche der Geschosse aber nur das 1,2-fache der Grundstücksfläche betragen. Je mehr Geschosse demnach entstehen, umso weniger Fläche wird überbaut.

Die Gebäudehöhe orientiert sich entlang der Friedberger Straße mit maximal 15 Metern an der bestehenden Neubebauung. Im hinteren Bereich darf 16 Meter hoch – gemessen von der Friedberger Straße aus – gebaut werden. Da ein Vollgeschoss mit Technik in der Decke in einer Pflegeeinrichtung höher sein müsse als in einem Wohnhaus, werde das Pflegeheim an der Friedberger Straße drei, im hinteren Bereich, wo es sich in den Berg grabe, vier Geschosse haben.

Der neue Bebauungsplan setzt fest, dass mindestens 50 Prozent der Dachflächen mit Sedum, Stauden und Trockenrasen zu begrünen sind. Außerdem sollen Schallschutzfenster gewährleisten, dass das angrenzende Gewerbegebiet unbeschränkt nutzbar bleibt.

Um energetische Maßnahmen festzusetzen, fehle noch die rechtliche Handhabe, erklärte Schächer auf eine Frage von Ortsbeiratsmitglied Hans-Joachim Hisgen (SPD). Schächer räumte ein, kein Freund solcher Festsetzungen zu sein, da Bauherren bei wasser- und energieintensiven Bauwerken wie Pflegeheimen viel Sorgfalt auf günstige Energielösungen verwendeten. Es sei zu bedenken, dass Vorschriften zur Nutzung von Solaranlagen Kraft-Wärme-Kopplung ausschlössen.