Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Sonntag, 27. März, finden in Hessen die Kommunalwahlen und die Volksabstimmung über das „Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen – Aufnahme einer Schuldenbremse in Verantwortung für kommende Generationen – Gesetz zur Schuldenbremse“) statt.
In Bad Vilbel werden die Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverordnetenversammlung gewählt und es steht die Wahl zum Kreistag an. Darüber hinaus wählen die Wählerinnen und Wähler in den Stadtteilen Heilsberg, Dortelweil, Gronau und Massenheim ihre jeweiligen Ortsbeiräte. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 24. Januar die Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen, die für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und in den Ortsbeiräten kandidieren, zugelassen.
Das Kommunalwahlsystem ist durch das Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung und kommunalen Selbstverwaltung von 1999 zu einem begrenzt offenen Listenverfahren mit einem starken Personenbezug umgestaltet worden. Zentrales Merkmal dieses Wahlrechts ist es, dass jeder Wähler so viele Stimmen abgeben darf wie Sitze in der zu wählenden Körper-schaft zu besetzen sind. Folgende Möglichkeiten der Stimmabgabe gibt es:
• Es können so viele Stimmen abgegeben werden, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind,
• im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stimmenzahl können den Bewerberinnen und Bewerbern jeweils bis zu drei Stimmen gegeben werden (Kumulieren),
• die Stimmen können Bewerberinnen und Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen gegeben werden (Panaschieren),
• ein Wahlvorschlag kann auch unverändert angenommen werden, in dem eine Kennzeichnung in der Kopfzeile erfolgt.
Damit sich die Wählerinnen und Wähler im Vorfeld der Wahl mit dem Stimmzettel und den Regeln der Stimmabgabe vertraut machen können, werden Musterstimmzettel mit entsprechenden Erläuterungen verteilt. In Bad Vilbel erfolgt dies durch Beilage im „Bad Vilbeler Anzeiger“ am heutigen 17. Februar 2011.
Musterstimmzettel für die Volksabstimmung werden nicht verteilt!
Für Wahlberechtigte, die am Wahltag aus wichtigem Grund verhindert sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Wahllokal nicht aufsuchen können, besteht – wie üblich – auch die Möglichkeit der Briefwahl mittels Wahlschein. Briefwahlunterlagen können seit dem 14.02.2011 angefordert werden. Zur Ausstellung eines Wahlscheines ist grundsätzlich ein Antrag erforderlich. Es empfiehlt sich die Verwendung des Vordruckes, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist.
Zu den Wahlbenachrichtigungen gibt es eine wichtige Neuerung. Sie werden nicht in der üblichen Postkartengröße hergestellt, sondern im A4-Format in einem Umschlag mit Informationen zur Volksabstimmung versendet und den Wahlberechtigten bis spätestens 06.03.2011 zugestellt.
Es besteht auch die Möglichkeit zur persönlichen Stimmabgabe mittels Wahlschein bei unserem Wahlbüro im Rathaus. Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen entgegennehmen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht und darf nicht mehr als 4 Personen vertreten.
Für weitere Fragen zur Kommunalwahl, der Volksabstimmung und dem Wahlrecht steht Ihnen Ihr Wahlbüro im Rathaus in der Parkstraße 15 (Tel.: 602 – 206 und 602 – 208) gerne zur Verfügung. Fragen zur Briefwahl beantwortet Ihnen unser Briefwahlbüro im Bürgerbüro (Telefon 602 444).
Es grüßt Sie herzlich
Der Magistrat der Stadt
Bad Vilbel