Mit Hilfe der DNA-Analyse sind praktisch alle menschlichen Körperzellen wie Blut, Muskelgewebe, Haut, Knochen, Haare, Sperma, Speichel, Schweiß molekulargenetisch auswertbar. Das bei der Analyse festgestellte Identifizierungsmuster ist einer bestimmten Person zuzuordnen. Bei Kapitalverbrechen, bei denen das Täterprofil den noch nicht identifizierten Täter in einer bestimmten Region vermuten lässt, werden als eine der letzten Ermittlungsmöglichkeiten der Kriminalpolizei Massentests veranstaltet, die bereits mehrfach zu erfolgreichen Ergebnissen führten. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse sind diese Reihentests zur Aufklärung bestimmter Verbrechen auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt worden. Die Abgabe der DNA-Probe erfolgt freiwillig. Die ermittelten DNA-Identifizierungsmuster dienen ausschließlich dem Direktvergleich mit einer Tatortspur des Täters und werden nicht mit der DNA-Analyse-Datei abgeglichen. Für die polizeiliche DNA-Analyse werden ausschließlich Abschnitte aus den nicht codierenden Bereichen herangezogen, um Menschen auch ganz eindeutig zu identifizieren. Hieraus lassen sich aber keine Informationen über Eigenschaften, Persönlichkeiten oder Aussehen ableiten. (dd)
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