Bad Vilbel. Einstimmig verabschiedeten die Stadtverordneten vorab eine im Nachtragshaushalt 2010 vorgeschlagene Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung für den Bau der Fußgängerunterführung am Nordbahnhof von derzeit vier Millionen Euro auf 8,2 Millionen Euro (wir berichteten).
Stephan Vonrhein, Leiter des Fachbereichs Finanzverwaltung, begründete den Entwurf des Magistrates mit der notwendig gewordenen Neurordnung des Finanzmittelflusses für die Baumaßnahme. Das Stadtparlament hatte erstmals im Haushalt 2008 Mittel für den Bau der Fußgängerunterführung am Nordbahnhof und in den Folgejahren für das Investitionsprogramm zur Verfügung gestellt. Das Projekt verzögere sich erheblich durch die wirtschaftlich unvermeidbare Aufhebung der entscheidende Ausschreibung des Neubaus, erläuterte der Fachbereichsleiter. Durch die Verzögerung könnten die im Haushalt 2010 veranschlagten Investitionsmittel in Höhe von 1,5 Millionen Euro in diesem Jahr nicht mehr ausgegeben werden. Somit könne der Haushaltsansatz um eine Million Euro auf 500000 Euro gekürzt werden.
Angepasst werden müsste an die Neuausschreibung auch der Bauzeitenplan. Dieser bringe Fahrbahnumstellungen in der Bauzeit mit sich, die mit der Bahn lange vor Baubeginn abgestimmt werden müssten. Zusätzlich könnten bei einer weiteren Verzögerung Kostensteigerungen entstehen. Aus diesen Gründen empfiehlt der Fachbereich Finanzverwaltung eine zeitnahe Durchführung der Vergabe. Über den Nachtragshaushalt stimmen die Stadtverordneten erst am 2. November ab.
Zusätzlich verzögere sich die Vergabe der Baumaßnahme durch die ebenfalls notwendige Nachtragsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht. Die sicherte in einer mündlichen Absprache zu, eine Vorabgenehmigung für die barrierefreie Baumaßnahme bei Zustimmung der Parlamentarier zu erteilen, um das haushaltsrechtliche Verfahren zu beschleunigen.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Rainer Fich wollte vor der Abstimmung von Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU) wissen, welche inhaltlichen Unterschiede zwischen der ersten und zweiten Ausschreibung bestehen und wie der Ansatz von 8,2 Millionen Euro zustande komme. „Die Erhöhung um 4,2 Millionen Euro ergibt sich, weil die Stadt Bad Vilbel den Auftrag insgesamt vergeben möchte“, sagte Stöhr. Bei der ersten Ausschreibung sei nicht berücksichtigt worden, ob das wirtschaftliche Ergebnis im Hinblick auf die untersuchten Vergleichswerte im finanziellen Rahmen liege. Deshalb habe man die erste Ausschreibung aufgehoben. Ziel sei es, bei einer Neuausschreibung ein wirtschaftliches Angebot zu erhalten. Von den 8,2 Millionen Euro steuere das Land Hessen der Stadt 60 bis 65 Prozent zu. Derzeit fehle allerdings noch der Bewilligungsbescheid.
In den 8,2 Millionen Euro ist auch der Anteil der Bahn in Höhe von 1,18 Millionen Euro enthalten, informierte der Bürgermeister. Bauamtsleiter Erik Schächer sagte, wären die Stadtverordneten nicht dem Vorschlag gefolgt, dann wäre dies der Stadt teuer zu stehen gekommen. Die Bahn hätte nicht rechtzeitig den Bauzeitenplan anpassen können. Der Bau von Hilfsbrücken hätte die Baumaßnahme wesentlich verteuert.
Um einen barrierefreie Unterführung zu bekommen, favorisiere die Stadt den Bau einer Rampe statt eines Aufzuges. „Sie ist die billigere Lösung. Wir sehen aber auch den nachträglichen Bau eines Aufzuges vor“, sagte Schächer. Mittragen muss die Stadt Bad Vilbel jedoch die Kosten für die während der Bauzeit notwendige Verlegungen der Signale.