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Freie Fahrt nach Nirgendwo – Ampelanlagen an Kreuzungsstümpfen der Nordumgehung sorgen bei Autofahrern für Verwirrung

Bad Vilbel. Ampeln, die tags und nachts grüne Welle für den Schleichverkehr und freie Fahrt ins offene Feld verkünden – das gibt’s zum Leidwesen der Stadt entlang der Nordumgehung seit deren Eröffnung vor zwei Jahren. Für die Nutzer der Straße gehört es schon zum vertrauten Bild. An den Kreuzungsstümpfen zu den geplanten Gewerbeflächen im Quellenpark zeigen die Ampeln auch für jene Abbieger grün, die es gar nicht gibt oder geben soll. Obwohl künftigen Radwege kaum zwei Meter lang sind und eine Verkehrsinsel das Wenden verbietet, zeigt auch dort ein Abbiegerpfeil grünes Licht.

An einer Einmündung freuen sich vor allem Ortskundige darüber, dass sie direkt nach der Einfahrt auf die Abbiegespur grünes Licht für den Schleichweg in Richtung Homburger Straße bekommen – und das, obwohl dort ein ausdrückliches Fahrverbot für Autos und Motorräder gilt. Radfahrer und Fußgänger kreuzen indes nur ganz vereinzelt die Straße. Nur ein einziges konkretes Ziel ist bereits ausgeschildert: die Rettungszufahrt zur Baustelle der Ovag-Trafostation im Baugebiet „Schleid“.

Diese Situation beklagt Bad Vilbels Verkehrsdezernent Jörg Frank (CDU) schon seit zwei Jahren. Es sei „ein Schildbürgerstreich“, was dort geschehe: „Die Haltung der Stadt ist klar: Die Ampeln an den Stümpfen gehören ausgeschaltet!“ Allerdings seien der Stadt die Hände gebunden: „Unsere Zuständigkeit endet am Ortsschild.“ Die L 3008 ist Landessache, zuständig ist das Gelnhäuser Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV). Schon vor zwei Jahren habe man um eine Veränderung gebeten, „weil es irritierend und unsinnig ist, wenn eine Einmündung verampelt wird, wo man gar nicht hineinfahren kann oder soll.“Einen tieferen Sinn in der bestehenden Regelung sieht hingegen das hessische Verkehrsministerium. Auf Anfrage erläutert Pressereferent Wolfgang Harms: „Die vorliegende Situation beruht nicht auf einer Fehlplanung. Die Nordumgehung wird an diesen Stellen von einer nicht zu vernachlässigenden Zahl von Fußgängern und Radfahrern überquert. Dabei müssen diese Verkehrsteilnehmer vier oder fünf Fahrstreifen überqueren. Daneben werden diese Straßen vom landwirtschaftlichen Verkehr benutzt.“ Aus diesen Gründen herrscht zwischen der Straßenbaubehörde (ASV Gelnhausen), der Straßenverkehrsbehörde (Bad Vilbel) und dem Regionalen Verkehrsdienst der Polizei seit langem Einvernehmen, dass diese Lichtsignalanlagen unabhängig von der Erschließungsfunktion der angebundenen Straßen in Betrieb sein müssen.“

Dennoch gibt es Hoffnung auf Veränderung. In der Antwort aus Wiesbaden heißt es: „Diese Notwendigkeit soll überprüft werden, wenn sich die Fußgänger- und Radfahrerströme infolge des Umbaus der Friedberger Straße künftig verlagern sollten. Darüber hinaus wird derzeit die Anordnung einer nächtlichen Abschaltung der Ampeln durch die Straßenverkehrsbehörde geprüft.“

Dies bestätigt Heiko Durth, der Leiter des ASV Gelnhausen. Es werde noch in diesem Jahr im Gespräch mit der Polizei und der Bad Vilbeler Straßenverkehrsbehörde geprüft, ob die Ampeln an den Stümpfen nachts abgeschaltet werden können. (dd)