Bad Vilbel. „Bei der Verhinderung des Hochregallagers auf der Scheer spielt Zeit die ausschlaggebende Rolle“, gab sich der Bad Vilbeler SPD-Vorsitzende Udo Landgrebe in der ersten öffentlichen Vorstandssitzung seiner Partei im Jugendzentrum Dortelweil überzeugt. Vertreter der Bürgerinitiative teilen diese Einschätzung. Werner Rollfinke: „Je länger wir den Bau hinauszögern, umso größer wird die Neigung der Stada sein, einen anderen Standort zu wählen.“ SPD-Vize Rainer Fich vermutet: „Das Projekt wird nie gebaut – aus juristischen Gründen.“
Zunächst musste der SPD-Vorstand Aufklärungsarbeit darüber leisten, dass ein Akteneinsichtausschuss von den Fraktionen entsprechend ihrer Stärke im Parlament beschickt wird und nicht öffentlich tagt. Den Vorsitz sollte nach übereinstimmender Auffassung kein Vertreter der Mehrheitsfraktion übernehmen, damit verhindert werde, dass sie sich quasi selbst kontrolliert. Denn Ziel des Ausschusses sei es, Unregelmäßigkeiten und Absprachen zwischen Stadt und Stada aufzudecken.Das Sträuben gegen einen Akteneinsichtsausschuss schüre die Vermutung, dass etwas verborgen werden solle, meint SPD-Vize Fich.
Ob die Prozedur im Interesse der Bürger liege, bezweifelte der Erste Stadtrat Jörg Frank (CDU) auf Anfrage der Zeitung. Akten über laufende Vorgänge könnten nie komplett sein, weil Sachbearbeiter sie für ihre Arbeit brauchten. Weil mehrere Stellen mit einem Problem befasst seien, müssten Akten immer für den Ausschuss zusammen getragen werden. Wolle ein Mitglied Kopien haben, seien die Originale vorübergehend aus den Akten zu entfernen und der Vorgang gerate ins Stocken.
„Die Richter haben mit Zulassung eines Akteneinsichtsausschusses bei einem laufenden Verfahren gegen die gesamte Rechtsliteratur entschieden. Die Verfasser der Kommentare, die dies ablehnen, sind dagegen Praktiker und wissen, wie dadurch die Arbeit gelähmt wird“, sagt Frank. Ihm fehlt bei dem Richterspruch insbesondere eine Abwägung der Gründe, die er vor einer gründlichen Prüfung auch bereits im Eilverfahren nachgereicht sehen will. Weil sonst die zweiwöchige Einspruchsfrist „weggelaufen“ wäre, habe er Stadtverordnetenvorsteher Manfred Cleve geraten, von seinem Recht Gebrauch zu machen, die Stadt in gerichtlichen Verfahren zu vertreten, und auf jeden Fall vorsorglich Beschwerde einzulegen. Dieser Akt bedarf jedoch der Bestätigung durch das Parlament, das wieder am Dienstag, den 13. Februar, zusammentritt.
Die „Notbremse“ könne jedoch bereits der quellenstädtische Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag, den 8. Februar, ziehen. „Wird dort eine Empfehlung an das Parlament ausgesprochen, den Einspruch des Vorstehers nicht zu bestätigen, ziehe ich die Vorlage zurück“, so Frank. Der Grünen-Vorstoß ist für ihn „Zeichen der Hilflosigkeit“. „Statt das Recht auf Anträge und gezielte Anfragen zu stellen, stochert die Opposition blind herum.“