Zum Artikel „Von Taxi-Pleite zum Taxi-Streit“ im BVA vom 1. Februar erreichte uns nachfolgender Leserbrief
Sie zitieren Michael Behrens, der Gesellschafter der Taxi Bad Vilbel GmbH in Gründung ist. So sollen altgediente und in Bad Vilbel sehr beliebte Taxifahrer die Insolvenz verschulden, weil sie den Dienst verweigern und ,,spektakuläre Sachen“ vorfallen. Nun, Herr Behrens hat recht. Es sind spektakuläre Dinge vorgefallen. Weiß Herr Behrens nicht, dass ein Fahrer es gesetzlich verweigern muss, mit nicht verkehrssicherem Auto zu fahren? Weiß er nicht, dass es ein Gesetz gibt, dass die Lenkzeiten von Kraftfahrern regelt, dass sie Pausen machen müssen und dann auch Aufträge der Zentrale ablehnen müssen, weil sonst die Verkehrssicherheit auf dem Spiel steht? Weiß er nicht, dass der Geschäftsführer, Thomas Löffler ständig unbegründete Abmahnungen schrieb, denen ein entsprechender, wohl begründeter Widerspruch entgegensteht? Weiß er nicht, dass Herr Löffler eine Flut von arbeitsgerichtlichen Prozessen provoziert hat, von denen er keinen einzigen gewonnen hat? Weiß er nicht, daß Herr Thomas Löffler ein Vermögen für Abfindungen an ehemalige Arbeitnehmer zahlen musste und noch 16 000 Euro zahlen muß. Weiß er nicht, dass im Jahre 2005 die Staatsanwaltschaft im Auftrag der Sozialversicherungen sämtliche Unterlagen der Firma Löffler GmbH – zu Hause im Büro und beim Steuerberater, beschlagtnahmt hat? Weiß Herr Behrens überhaupt, wie man einen Taxibetrieb führt?
Dieter Köpp,
Bad Vilbel