Bad Vilbel. Das Gutachten des Hessischen Städte- und Gemeindebundes habe die Erwartungen nicht erfüllt, die die CDU bei der Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung im Januar wecken wollte, freut sich Hans-Joachim Lotz seitens der Organisatoren des Bürgerbegehrens. Das Gutachten setze sich zwar kritisch mit dem Bürgerbegehren auseinander, habe aber juristisch nichts finden können, was der Durchführung im Wege hätte stehen können.
„Die forsche Forderung nach Schadenersatz“, mit der Josef Maetz, Fraktionsführer der CDU, „Verunsicherung bei der Initiative, den Unterstützern und auch bei der übrigen Bevölkerung“ hätte hervorrufen wollen, sei vom Gutachten „gänzlich entkräftet worden und erweist sich als haltlos“, erklärt Lotz. Deshalb hätten Bürgermeister Thomas Stöhr und die CDU auch gar keine andere Möglichkeit gehabt, als einem Bürgerentscheid über die Büchereibrücke zuzustimmen und damit das Bürgerbegehren „voll und ganz zu bestätigen“.
Die Organisatoren des Bürgerbegehrens begrüßen den Beschluss des Parlamentes, den Bürgern die Entscheidung zu überlassen, ob sie mehrheitlich eine Büchereibrücke über der Nidda wollen oder nicht. Diese Entscheidung liege jetzt „nicht mehr in der Hand derer, die wenig transparent ihre Interessen wie gewohnt von oben durchsetzen wollten“, polemisieren Lotz und Mitstreiter und hoffen, dass viele Bürger sich am 9. Mai auch an dem Wahlgang beteiligen. (sam)