Zu dem Artikel „Wenig Zeit für Karben“ in der Karbener Zeitung vom 3. Dezember 2009 erreichte uns nachfolgender Leserbrief.
In dem Artikel gibt Herr Karl-Heinz Hess aus Burg-Gräfenrode an, dass er als Landwirt „keine Äcker mehr von der Stadt zur Pacht bekomme“, auf die er angesichts des unzureichenden eigenen Landes einerseits, verbunden mit dem erheblichen Landbesitz der Stadt Karben andererseits an Ackerlandbesitz eigentlich (wie auch die anderen Landwirte Karbens) sehr angewiesen sei. Die Bauern Karbens duckten sich auch bei Kenntnis von für die Stadtverwaltung Nachteiligem vor deren Ansprechen aus Angst davor, bei der Landvergabe leer auszugehen – praktisch „bestraft“ zu werden.
Der Kommunalrechtler graut sich, dies zu hören – kann es aber nicht glauben. Denn sicherlich gibt es auch in Karben, wie in jeder eingefahrenen, gut verwalteten Gemeindeverwaltung, allgemein geltende, einer jeden Rechtsprüfung und Kontrolle auch standhaltende Regeln (Kriterien) auf diesem sog. verwaltungsprivatrechtlichen Gebiete. Bei der Aufstellung dieser Kriterien (z.B. Betriebsgröße und -art, vorhandener Besitz, Betriebsangehörige, Lage und Bodengüte der Parzellen, nahe gelegene eigene bewirtschaftete Felder usw.) haben sicherlich die Landwirte auch selbst (z B. über die Ortslandwirte) mitgewirkt (Anhörung), wie z.B. 1971 bei der Zuteilung der Mittel für den Feldwegebau im Zusammenhang mit der Jagdpachterlösen-Verwendung in Karben.
Falls nicht, wäre es ein fast sträfliches Unterlassen und allerhöchste Zeit, dies in Angriff zu nehmen. Ohne klare Spielregeln geht es nun einmal nicht in einem demokratischen Gemeinwesen.
Gerd Klein, Karben
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